Lesbisches Paar in Polen als Eltern anerkannt

Polnische Behörden dürfen die Eintragung eines lesbischen Paares als Eltern in die Geburtsurkunde ihres Kindes nicht verweigern. Zu diesem Ergebnis kam das Oberste Verwaltungsgericht Polens in einem gestern veröffentlichten Urteil, von dem Beobachtern und Medien zufolge Signalwirkung ausgeht.

Das Kind war in Großbritannien in der dort anerkannten Ehe zweier Polinnen geboren worden. 2015 beantragte die Mutter in Polen die Übertragung der britischen Geburtsurkunde in das polnische Geburtenregister. Das ist in Polen für die Ausstellung von Ausweispapieren für das Kind erforderlich. Das Kind hat die polnische Staatsbürgerschaft.

Polen lehnt Antidiskriminierungserklärung ab

Polnische Verwaltungsbehörden hatten die Eintragung des Ehepaares als Eltern des Kindes bisher abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass Urkunden nach polnischem Recht die Eintragung von zwei Frauen als Vater und Mutter nicht vorsehen. In Polen werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt.

Ebenfalls heute hatte Polen als einziges Land eine geplante Erklärung der EU-Justizminister nicht mitgetragen, welche die anhaltende Diskriminierung von Schwulen und Lesben beklagte. Polens Regierung befindet sich derzeit mit der Europäischen Kommission in Konflikt über den Umbau der polnischen Justiz, der in der Kritik steht, die Unabhängigkeit der Gerichte zu gefährden.