VfGH zu Pflegeregress: Zugriff auf Vermögen „jedenfalls unzulässig“

Der seit Jahresbeginn 2018 abgeschaffte Pflegeregress hatte immer wieder für Konfliktstoff gesorgt: Obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Vermögenszugriff bei früheren Leistungen ausgeschlossen hatte, gab es weiter finanzielle Begehrlichkeiten einiger Bundesländer. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sorgte nun für eine Klarstellung.

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