VfGH vertagt Entscheidung zu Mindestsicherung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der oberösterreichischen Regelung der Mindestsicherung auf seine nächste Beratungsrunde vertagt, die Ende November beginnt.

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Zugleich meldete der VfGH eine amtswegige Prüfung von Bestimmungen des burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes an.

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Im Sozialministerium rechnet man wegen der Vertagung der Entscheidung nicht mit Verzögerungen beim Zeitplan für das Vorhaben einer bundesweiten Mindestsicherung. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) werde den Entwurf wie geplant im November in Begutachtung schicken, hieß es aus ihrem Büro.

Höhe an Sprachkenntnis gekoppelt

Eine Punktation zur neuen Mindestsicherung wurde schon Ende Mai im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach präsentiert. ÖVP und FPÖ planten, dass die Mindestsicherung in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen beträgt. 300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder wenn sie gewisse Voraussetzungen wie das Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 erfüllen.

Wer nicht ausreichend Deutsch kann, bekommt nur 563 Euro. Das entsprechende Grundsatzgesetz soll den Ländern einen relativ engen Rahmen vorgeben, ihnen in der Ausführung aber gewissen Spielraum lassen.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger bekräftigte erst diese Woche bei einem Treffen mit den Klubobleuten der Bundesländer, dass die Mindestsicherung jene bekommen sollten, die sie auch tatsächlich benötigen. Wer lange Leistungen erbracht und ins Sozialsystem eingezahlt hat, der solle auch mehr herausbekommen.