Kleine Reform bei Zivildienst angedacht

Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) verpasst dem Zivildienst eine kleine Reform. Gemäß dem der APA vorliegenden Gesetzesentwurf dürfte es künftig weniger Einsatzorganisationen mit Zivildienern geben. Außerdem soll es für „Zivis“ schwieriger werden, ihren Dienst durch Krankenstand zu verkürzen. Schließlich ist noch eine Art Staatskunde für Zivildiener vorgesehen.

Im Jahr 2017 konnten 14.907 Männer den 1.700 Zivildienstorganisationen zugewiesen werden. Die Bedarfsdeckung lag bei rund 93 Prozent. Doch die kommenden Jahre könnten manche Trägereinrichtung in Personalnöte bringen.

„Zielgerichtet einsetzen“

Durch die geburtenschwachen Jahrgänge werde nämlich ein Rückgang bei den Zivildiensterklärungen festgestellt, betonte Edtstadler. Mit der vorliegenden Novelle wolle man daher einerseits den Zivildienst für junge Männer weiter modernisieren. Andererseits müsse man genau darauf achten, dass Zivildiener zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo sie auch wirklich gebraucht würden, erläutert die für den Zivildienst zuständige Staatssekretärin.

An Trägerorganisationen werden demnach höhere Anforderungen gestellt. Wer drei Jahre keine Zivildiener anfordert, fällt automatisch aus der von den Landeshauptleuten erstellten Liste der Organisationen heraus. Damit sollen „Karteileichen“ vermieden werden. Zuletzt beantragten rund zehn Prozent der Träger keine Zivildiener.

Neue Vorgaben für Betreiber

Die Liste der anerkannten Organisationen war in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen, was die Zuweisung nicht unbedingt erleichtert. Zwischen 2015 bis 2017 wurden circa 400 Einrichtungen neu anerkannt, auf der anderen Seite fielen 130 aus dem System heraus.

Neue Vorgaben gibt es auch für Betreiber: Die Vorgesetzten in den Einrichtungen müssen ein E-Learning-Tool über den Wehrersatzdienst mit abschließender Prüfung absolvieren. Damit das angelernte Wissen nicht in Vergessenheit gerät, ist alle drei Jahre erneut der Lehrgang zu besuchen. Wer scheitert, darf nicht mehr als Vorgesetzter agieren.

Staatsbürgerschaftskunde

Lernstoff hat man auch für die Zivildiener vorgesehen. Sie werden verpflichtet, ein E-Learning-Modul betreffend Staatsbürgerschaftskunde („Staat und Recht“) zu absolvieren, in dem den jungen Männern ein Basiswissen über die Geschichte Österreichs sowie Grundlagen über die Grundprinzipien der Verfassung, der Rechtsordnung und des EU-Rechts vermittelt bzw. näher gebracht werden.

Wird der abschließende Test positiv absolviert, soll das in die sogenannte Kompetenzbilanz aufgenommen werden, die jedem „Zivi“ am Ende seines Diensts ausgefolgt wird. Freilich: Wer das Modul, das in der Dienstzeit absolviert werden kann, schwänzt, hat keine Rechtsfolgen zu befürchten.

Krankenstand neu geregelt

Unangenehmer könnte es hingegen werden, wenn Zivildiener einen ausufernden Krankenstand aufweisen. Die bisherige Regelung, dass eine vorzeitige Entlassung aus gesundheitlichen Gründen nur bei einer durchgehenden Dienstunfähigkeit von 18 Tagen möglich ist, hat laut Erläuterungen zum Gesetzesentwurf in der Praxis häufig Kettenkrankenstände zur Folge. Ist der Zivildienstleistende demnach innerhalb dieses 18-Tage-Zeitraums nur einen Tag in der Einrichtung, beginnt die 18-Tage-Frist von Neuem zu laufen. Damit wird es künftig vorbei sein.

Der neue Modus sieht vor, dass jeder Zivildienstleistende in Summe für 21 Kalendertage erkranken kann und – unabhängig davon, ob er dazwischen wieder tageweise in der Einrichtung anwesend ist – bei Erreichen dieser Dauer ex lege als vorzeitig aus dem Zivildienst zu entlassen gilt. Als Ausnahme determiniert ist, wenn der Krankenstand durch eine Tätigkeit im Rahmen des Zivildiensts ausgelöst wurde.