BUWOG-Prozess: Spur der Immoinvestvereinbarung verfolgt

Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos), Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere hat sich gestern die Richterin auf die Spur einer Immobilieninvestmentvereinbarung zwischen Meischberger und dem mitangeklagten Makler Ernst Karl Plech begeben. Die mit 2006 datierte Vereinbarung wurde laut Anklage erst im Herbst 2009 erstellt und unterschrieben.

Anklage sieht „Lugurkunde“

Die Staatsanwaltschaft spricht in der Anklage von einer „Lugurkunde“, die von den Angeklagten Gerald Toifl, Meischberger, Grasser und Plech als Mittäter verfasst worden sei, um sie als falsches Beweismittel vorzulegen. Die Angeklagten haben sich als nicht schuldig bekannt und die Vorwürfe zurückgewiesen.

Richterin Marion Hohenecker versuchte bei ihrer Einvernahme von Meischbergers früherem Anwalt und Steuerberater Toifl wie gewohnt genau, die Rätsel rund um die Immobilieninvestmentvereinbarung aufzuklären. So wurde bei Toifl eine Version der Immobilieninvestmentvereinbarung gefunden, allerdings ohne Geburtsdatum von Plech, mit einem fehlenden Betrag und datiert mit „Wien xxxx 2006“. Toifl hatte sich aber erst ab Herbst 2009 mit der Causa beschäftigt.

Meischberger: „Alles nur Nebengeräusche“

Meischberger sagte dazu, er habe dazu überhaupt keine Erinnerung, was mit dem Original der Immobilieninvestmentvereinbarung passiert sei. Er habe die Vereinbarung von Plech bekommen und habe sie unterschrieben, dann habe Plech sie genommen. „Das waren alles nur Nebengeräusche“, versuchte Meischberger die damalige Lage im für ihn turbulenten Herbst 2009 zu erläutern, als die BUWOG-Millionenprovision bekanntwurde, er Selbstanzeige erstattete und erstmals Korruptionsvorwürfe rund um die Provision auftauchten.

„Ich glaube, dass sie diese Vereinbarung ursprünglich mündlich gemacht haben“, sagte Toifl. Darin seien die Immobilieninvestments aufgelistet, die Plech für seinen Freund Meischberger gemacht habe, mit Geld vom Liechtenstein-Konto „Karin“. Das Geld von „Karin“ habe ja Meischberger gehört. Laut Anklage handelte es sich allerdings beim Konto „Karin“ um das Konto von Plech, der darauf seinen Anteil an der BUWOG-Millionenprovision hatte. Durch die Immobilieninvestmentvereinbarung hätten Plech und Meischberger nachträglich versucht, das Geld von Plech auf dem Konto „Karin“ Meischberger zuzuordnen.

„Fehler der Bank“

Dass die Hypo Liechtenstein jahrelang Plech als Wirtschaftlich Berechtigten des Kontos geführt hatte, bezeichnete Meischberger als „Fehler der Bank“.

Außer den Investments von Plech für Meischberger in Australien habe es auch noch offenbar Immobilieninvestments von Plech für Meischberger in Österreich gegeben, sagte Toifl. Nach der Hausdurchsuchung bei Meischberger hätten beide anscheinend „Angst“ gehabt, dass dort Unterlagen gefunden wurden, die auch auf eine gemeinsame Investitionstätigkeit in Österreich deuten könnten. „Ich hatte den Eindruck, jetzt rücken sie wirklich mit der ganzen Wahrheit raus“.

„Relativ viel Geld“ – „relativ wenig Unterlagen“

„Toifl hat uns beauftragt, er braucht konkrete Unterlagen zu dieser Immobiliengeschichte“, sagte Meischberger. Das Wort „Fonds“ sei überhaupt erst bei der Besprechung mit Toifl gefallen. „Für mich war das kein Fonds, Plech investiert für mich in Immobilien und lässt mich dann vom Gewinn partizipieren.“ „Es ist um relativ viel Geld gegangen, und es waren relativ wenig Unterlagen vorhanden“, sagte Toifl. Er habe jedenfalls die Immobilieninvestvereinbarung nicht erstellt, sagte er.

Das Original zur Immobilieninvestmentvereinbarung ist bis heute nicht aufgetaucht, die Vereinbarung liegt nur in Kopie vor. Laut Anklage wurde das gemacht, um keine grafologische Untersuchung des Vertrags durch die Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.