Familienbeihilfe bei Behinderung: Neue Kritik an Plänen

Opposition und Behindertenorganisationen üben weiter Kritik an den geplanten Änderungen bei der Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung. Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sagten Behindertenorganisationen heute bei einem runden Tisch die Einbindung bei der Umsetzung der erhöhten Familienbeihilfe zu. Vereinbart wurde auch, dass die gesetzliche Klarstellung nach einem Jahr evaluiert wird.

„Rechtssicherheit nicht gegeben“

Der Opposition und den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geht das aber nicht weit genug. „Rechtssicherheit und eine ausreichende Reparatur – so wie gefordert – ist damit nicht gegeben“, stellten Vertreter von NGOs sowie von SPÖ, NEOS und Liste Pilz heute in einer gemeinsamen Aussendung fest.

„Wir verstehen die Absicht der Gesetzesreparatur, die allerdings unserer Einschätzung nach ungenügend ist. Leider lehnen ÖVP und FPÖ eine nochmalige vertiefende Beratung im Parlament ab“, sagte Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum BIZEPS. „Unsere Warnungen wurden zwar angehört, aber werden nicht berücksichtigt.“ Die Behindertenvertreter befürchten, dass es bei Tausenden Betroffenen zu Kürzungen der Familienbeihilfe kommen könnte.

Morgen im Nationalrat

ÖVP und FPÖ wollen morgen im Nationalrat mit einer Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes sicherstellen, dass ein Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe auch dann gegeben ist, wenn es selbst aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs (z. B. Pflegegeld) oder aufgrund einer eigenen Erwerbstätigkeit regelmäßig zur Deckung der Unterhaltskosten beiträgt.

Gleiches soll gelten, sofern die Eltern zumindest teilweise regelmäßig zum Unterhalt ihres Kindes beitragen. In Bezug auf erheblich behinderte Kinder, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, soll durch eine Sonderregelung der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe jedenfalls gegeben sein, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen.

Anlass für die rechtliche Klarstellung sind mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen. Als das ohne vorherige Ankündigung exekutiert wurde, war die Aufregung groß.