Asyl für syrischen General: Beamte im Visier der Justiz

Weil ein syrischer General, dem jetzt Folter vorgeworfen wird, 2015 in Österreich Asyl bekommen hat, ermittelt die Justiz gegen Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz (BVT) und des Asylamtes (BFA). Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauches. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren an die Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten, weil ein wichtiger Belastungszeuge der BVT-Affäre involviert ist, berichtet der „Kurier“ (Mittwoch-Ausgabe).

Negativer Asylbescheid in Frankreich

„Die Verdachtslage gegen noch auszuforschende Beamte des BVT und BFA“ ergebe sich „in der Zusammenschau des negativen Asylbescheids der französischen Behörden und des Verlaufs des inländischen Asylverfahrens“, zitiert die Zeitung den Staatsanwalt.

Khalid H. habe nämlich in seiner Erstbefragung angegeben, dass er schon in Frankreich Asyl beantragt habe und als General des syrischen Militärgeheimdienstes tätig gewesen sei. Dennoch habe das BFA keine Konsultationsverfahren mit Frankreich geführt. Zudem sei der Frage, ob H. in Syrien möglicherweise an Folterhandlungen beteiligt war, nicht ausreichend nachgegangen worden. BVT-Beamte hätten „auffällig oft“ Beamte des BFA im Asylfall Khalid H. kontaktiert, merkte der Staatsanwalt an.

In Österreich bekam der syrische Geheimdienstler binnen sechs Monaten Asyl, in Frankreich wurde sein Antrag Ende 2017 abgelehnt. Dort wird gegen ihn wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Völkermordes und der Kriegsverbrechen ermittelt. Nach seinem Europol-Fahndungsersuchen von Frankreich im heurigen Mai ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Wien gegen den Syrer.