Inhaberaktien auch für nicht börsennotierte Unternehmen

Die Kapitalbeschaffung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll durch eine Stärkung des „Dritten Marktes“ erleichtert werden. Der Nationalrat verabschiedete heute mit den Stimmen der Regierungsparteien und von NEOS entsprechende Änderungen im Aktiengesetz, durch die auch nicht börsennotierten Gesellschaften die Möglichkeit der Verwendung von Inhaberaktien eröffnet wird.

Mit der Gesetzesänderung ist der regulatorische Weg frei für das von der Wiener Börse geplante neue Marktsegment „direct market“ für kleine und mittelgroße Aktiengesellschaften. Am 21. Jänner sollen laut Wiener Börse die neuen Marktsegmente „direct market“ und „direct market plus“ starten und den derzeitigen „mid market“ ablösen.

Voraussetzung Aktiengesellschaft

Um Zugang zum „direct market“ zu haben, muss ein Unternehmen eine Aktiengesellschaft (AG) sein und laut Börse eine Aktionärszahl im „niedrigen zweistelligen Bereich“ vorweisen. Beim „direct market plus“ kommen weitere Voraussetzungen dazu, unter anderem ein veröffentlichter Jahresabschluss, ein Halbjahresbericht, die Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders im Internet und Begleitung des Unternehmens durch einen Capital Market Coach.

Laut Börse-Chef Christoph Boschan zeigten konkrete Absichtserklärungen von Unternehmen den bestehenden Bedarf an einem derartigen Segment. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) erwartet von der Novelle Impulse für kleine und mittlere Unternehmen. Erfreut zeigte sich aus FPÖ-Finanzsprecher Hermann Brückl. Die SPÖ warnte hingegen, dass die Zulassung der Inhaberaktien gegen die internationalen Schutzbestimmungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche stehe.