Wahlplakate in Wien
ORF.at/Peter Pfeiffer
Strafen oder Reform

Weiter Debatte über Wahlkampfkosten

Die gesetzliche Obergrenze der Wahlkampfkosten bleibt nach Veröffentlichung der Ausgaben ein Streitthema. Die Regierungsparteien hatten im letzten Wahlkampf das Limit von sieben Millionen Euro deutlich überschritten. Die FPÖ regte am Mittwoch an, die „unvernünftige“ Obergrenze gleich neu zu regeln. Das Geld sei zudem nicht „verheizt“ worden, sondern fließe in einen wirtschaftlichen Kreislauf.

Österreichs Parteien finanzieren sich hauptsächlich über öffentliche Förderungen aus Steuergeld. Ein Teil davon wird im Wahlkampf ausgegeben. Damit die vollere Wahlkampfkasse nicht automatisch zu einem größeren Wahlerfolg führt, gilt für alle Parteien seit sechs Jahren eine gesetzliche Begrenzung der Wahlkampfkosten von sieben Millionen. Die Parteien schicken ihre Angaben an den Rechnungshof, der dann nur prüfen darf, ob die Unterlagen auch vollständig sind.

An die Ausgabengrenze haben sich besonders ÖVP und FPÖ, entgegen voriger Ankündigungen, beim Wahlkampf 2017 nicht gehalten: Die ÖVP hat demnach knapp 13 Millionen Euro gemeldet, also fast das Doppelte des erlaubten Betrages. Die FPÖ gab 10,7 Millionen aus. Auch die SPÖ lag darüber, aber in geringerem Ausmaß: Sie gab gegenüber dem Rechnungshof Ausgaben von 7,4 Millionen an. Nur NEOS und Liste Pilz blieben deutlich unter dem Limit.

„Inflation muss berücksichtigt werden“

NEOS forderte in der Folge auch drastische Strafen bei Vergehen, bis zu 150 Prozent des überschrittenen Betrages. Doch nach einer dahingehenden Änderung sieht es derzeit nicht aus, im Gegenteil: Am Mittwoch sagte Strache, er könne sich eine Änderung der Regelung zur Obergrenze vorstellen. Das wäre „ehrlicher“. Denn man könnte auch sagen, bei der Obergrenze handle es sich um eine „gesetzliche Informationsbegrenzung“.

Die Überschreitung durch die FPÖ verteidigte Strache mit Preissteigerungen. Man müsse die Inflation berücksichtigen, die Inseraten- und Plakatpreise seien gestiegen, die Obergrenze sei aber nicht angepasst worden. Außerdem gebe es ein „Missverhältnis“ zwischen Regionalwahlen und Nationalratswahlen. Auch technisch sei die Regelung zu hinterfragen, denn wenn man schon vor dem Beginn der Frist Werbemittel ordere, falle das nicht unter die Beschränkung.

FPÖ will Strafen auch künftig zahlen

Im Wahlkampf gebe es auch „dynamische Prozesse“, so würden Landesorganisationen Aktivitäten setzen, die nicht mit der Bundespartei abgestimmt seien, die man am Schluss aber sehr wohl einrechnen müsse. Strache sagte, er zahle auch in Zukunft „natürlich“ die Strafe, sollte es zu keiner Gesetzesänderung kommen.

Wahlkampfkosten deutlich über Obergrenze

Sieben Millionen waren den Parteien zu wenig. Experten meinen, die Strafen seien zu gering für eine abschreckende Wirkung.

FPÖ-Chef Strache zweifelte am Mittwoch, wie schon die ÖVP zuvor, auch an, dass andere Parteien ihre Kosten wahrheitsgemäß gemeldet hätten: „Wir haben ehrlich und transparent unsere Gesamtkosten genannt“, ob das alle Parteien so gemacht hätten, „na, das lasse ich einmal im Raum stehen“. Konkret verwies Strache auf die SPÖ und deren „dubiose Vereine“, mit denen man Kosten verdecken könne. Auch ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer hatte sich per Aussendung überzeugt gezeigt, „dass die SPÖ weit über 7,4 Millionen für den Wahlkampf ausgegeben haben muss“. Die SPÖ wiederum konterte mit Gegenangriffen und einem Ruf nach scharfen Sanktionen.

Kickl: Geld fließt in Wirtschaft

Im Nationalratswahlkampf 2017 hatten ÖVP und FPÖ noch angekündigt, die Kostengrenze einzuhalten. Im Wahlkampf zuvor, im Jahr 2013, hatte die ÖVP auch schon deutlich die Grenze überschritten. Die FPÖ hielt sich damals noch an das Limit.

Wenn man an die Planung eines solchen Wahlkampfs herangehe, arbeite man aber zunächst unter „Laborbedingungen“, so der damalige zuständige FPÖ-Generalsekretär und heutige Innenminister Herbert Kickl am Mittwoch. Im Laufe des Wahlkampfes sei dann eine eigene Dynamik entstanden, erinnerte er etwa auf die Silberstein-Affäre der SPÖ. Außerdem, findet Kickl, man müsse auch bedenken: „Es ist ja nicht so, dass dieses Geld nicht auch irgendwo ankommen würde, wo ein Nutzen dann auch wieder in Österreich entsteht.“ Das Geld werde ja nicht „verheizt“, es fließe in einen wirtschaftlichen Kreislauf, „da hängen auch viele Jobs dran“, so Kickl.

Empörung bei NEOS und Liste Pilz

Eine Aussage, die am Mittwoch für neue Kritik sorgte. Bruno Rossmann, Klubobmann der Liste Pilz, bezeichnete Kickls Ausführungen als „alarmierend und eine unfassbare Chuzpe“. Der Hinweis, das Geld lande ohnehin im Wirtschaftskreislauf, „zeigt das Fehlen jeglichen moralischen und rechtsstaatlichen Verantwortungsgefühls. Damit wären auch Korruption oder Schwarzarbeit zu begrüßen.“

NEOS reagierte am Mittwoch auf Straches Ansinnen, die Regelung zu reformieren, empört. „Dass es nicht möglich sein soll, einen Wahlkampf in den geltenden gesetzlichen Regelungen zu führen, ist absurd. Die Absicht ist offenbar, noch mehr Steuergeld in sinnlose Materialschlachten zu pumpen.“

Auch die SPÖ zeigte sich verärgert: Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda sprach von einem „lupenreinen Ablenkungsmanöver vom Rechtsbruch“. Auch die ÖVP habe „ganz offensichtlich nie“ vorgehabt, sich an die Grenze zu halten, so Drozda.