Österreichs EuGH-Richterposten: Nächste Frist endet

Ex-Justizministerin Maria Berger (SPÖ) bleibt wohl vorerst Österreichs Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach der missglückten ersten Runde bei der Suche nach einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers gibt es weiter keine Anzeichen eines Wechsels. Auch die nächste Frist könnte verstreichen.

Am 18. Dezember tagt der Richterprüfausschuss des EuGH („255er-Ausschuss“), der die von den EU-Mitgliedsstaaten nominierten Kandidaten und Kandidatinnen auf ihre fachliche Eignung prüft. Der siebenköpfige Ausschuss möchte laut Berger fünf Wochen vor dem Hearing die Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber erhalten.

Auf ORF.at-Anfrage hieß es aus dem Büro des Regierungssprechers Peter Launsky-Tieffenthal, dass man daran arbeite. „Der Prozess ist am Laufen“, hieß es weiter. EuGH-Richterin Berger bleibe jedenfalls, bis ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gefunden werde.

Bewerbungsfrist endete Anfang Oktober

Nachdem die erste von ÖVP und FPÖ nominierte Kandidatin, die Linzer Rechtsprofessorin Katharina Pabel, im Juni ihre Nominierung zurückgezogen hatte (sie sollte im Oktober Berger ablösen), schrieb die Regierung den EuGH-Posten erneut aus. Die Bewerbungsfrist endete am 2. Oktober.

Medial wurde der Arbeits- und Sozialrechtsexperte Franz Marhold von der Wirtschaftsuniversität Wien als Favorit für den Posten gehandelt. Laut ORF.at-Informationen dürfte das allerdings nicht mehr der Fall sein. Grund sei Marholds Kritik an der von ÖVP und FPÖ beschlossenen Indexierung der Familienbeihilfe. Der Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien hatte auf die EuGH-Judikatur verwiesen, die eine solche Indexierung als Verletzung der Grundfreiheiten sehe.

Ministerrat, Nationalrat und Hearing

Dass ein österreichischer Wechsel beim EuGH dieses Jahr noch stattfindet, gilt wegen des für die Höchstrichterbestellung vorgesehenen Ablaufs aber ohnehin als unwahrscheinlich. Der nächste Kandidat bzw. die nächste Kandidatin für den sechsjährigen Job am EuGH muss auf Regierungsvorschlag vom Hauptausschuss des Nationalrats nominiert werden.

Auf europäischer Ebene prüft dann der „255er-Ausschusses“ aus ehemaligen und aktiven Richtern und Richterinnen erneut die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin. Das Votum des Ausschusses ist zwar nicht verbindlich, wird aber in der Regel von den Regierungen der Mitgliedsstaaten befolgt.