Bundeskanzler Sebastian Kurz
APA/AFP/Emmanuel Dunand
Kritik von Van der Bellen

Kurz verteidigt Ausstieg aus Migrationspakt

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat auf die Kritik von Bundespräsident Alexander Van der Bellen reagiert und Österreichs Ausstieg aus dem UNO-Migrationspakt verteidigt. Bei einem Gespräch mit Van der Bellen habe er „betont, dass wir uns klar zum Multilateralismus bekennen, aber der Inhalt stimmen muss“.

Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung lehne daher den Migrationspakt nach eingehender Prüfung ab, so Kurz. Multilateralismus sei wichtig und auch im Regierungsabkommen als Ziel festgeschrieben. In einer der APA übermittelten Stellungnahme zu dem Gespräch verwies er darauf, dass Österreich Vorreiter beim internationalen Atomwaffenverbotsvertrag sei. Österreich sei zudem beim Kampf gegen den Klimawandel an vorderster Front engagiert.

In Fall des UNO-Pakts hätten jedoch die inhaltlichen Bedenken überwogen. „Ich kann nicht sieben Jahre lang die Trennung zwischen der Suche nach Schutz und der Suche nach einem besseren Leben fordern und dann einem Pakt zustimmen, wo es genau diese Trennung nicht gibt“, so Kurz. Zudem gebe es „die Gefahr, dass die Ziele des Paktes in künftige Gerichtsurteile einfließen und somit unsere souveräne Migrationspolitik eingeschränkt wird“.

Van der Bellen äußert Sorge

Van der Bellen hatte am Freitag in einem Beitrag auf Facebook vor einem möglichen Verlust von Österreichs Ansehen in der Staatengemeinschaft gewarnt. Um die großen Gegenwartsprobleme anzugehen, von denen die Migration nur eines sei, brauche es „die multilaterale Zusammenarbeit“. Der österreichische Weg sei es außerdem, immer „den konstruktiven Dialog zu suchen“ – diesen Ruf drohe die Bundesregierung nun aufs Spiel zu setzen.

Gleichzeitig betonte Van der Bellen, dass der Pakt völkerrechtlich nicht bindend sei. Er enthalte aber zahlreiche vernünftige Vorschläge, „wie den Herausforderungen der weltweiten Migration mit Augenmaß, Menschlichkeit und Kontrolle begegnet werden kann“. Auch wenn sich die Regierung in diesem Punkt anders entschieden habe: „Österreichisch ist es jedenfalls, im Gespräch zu bleiben.“

Unterstützung bekam Van der Bellen vom ÖVP-Europaabgeordneten Othmar Karas. „Danke Herr Bundespräsident. Das Bemühen um Zusammenarbeit ist der richtige Weg! UNO & Europäische Union sind unsere Antwort auf Nationalismus & Protektionismus“, schrieb Karas am Samstag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. „Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nicht nur wegen der gemeinsamen globalen Herausforderungen.“

Kurz begrüßte Pläne für Migrationspakt

Auch international zog die Entscheidung Kritik nach sich. Bereits in der Nacht auf Donnerstag hatte die UNO-Sonderbeauftragte für Migration, Louise Arbour, von einer „extrem bedauerlichen“ Entscheidung gesprochen. Österreich sei in dem Verhandlungsprozess „sehr aktiv“ und „geschickt“ gewesen. Als aktiver Teilnehmer sollte man den Text gut kennen und hätte jegliche Bedenken äußern können, so die Sonderbeauftragte.

Tatsächlich hatte Kurz vergangenes Jahr – damals noch als Außenminister – den Migrationspakt mit Vorschusslorbeeren bedacht. „Ich begrüße, dass die UNO einen Migrations- und Flüchtlingspakt erarbeitet. Das wird sicherstellen, dass es eine stärker geordnete internationale Herangehensweise an diese Herausforderungen gibt“, sagte Kurz 2017 vor der UNO-Vollversammlung. Allerdings sei zu diesem Zeitpunkt der Inhalt des Paktes noch nicht festgestanden, so das Bundeskanzleramt gegenüber ORF.at.

Versuch für bessere Migrationsstrategie

Die 193 UNO-Mitgliedsstaaten hatten sich im September 2016 darauf geeinigt, den Migrationspakt zu schließen. Das 34 Seiten lange Dokument soll helfen, Flüchtlingsbewegungen besser zu organisieren und Rechte der Betroffenen zu stärken.

Betont wird in dem Papier auch, dass die Souveränität der Nationalstaaten und ihr Recht auf eine selbstständige Gestaltung ihrer Migrationspolitik durch den Pakt nicht angetastet werden soll und keine völkerrechtliche Bindung bestehe. Allerdings soll es regelmäßige Feedbackschleifen geben.

Das Papier weist auch auf die rechtliche Trennung von Flucht und Migration hin, will sich aber mit „Migration in allen Dimensionen“ befassen. In dem Papier sind einige Punkte sehr konkret, einige eher allgemein gehalten. So heißt es etwa, dass „Schwachstellen der Migration angegangen und verringert“ werden sollen sowie die „grenzüberschreitende Antwort auf Schmuggel von Migranten“ gestärkt werden soll.

Politische Willenserklärung

Genauer formuliert ist etwa das Ziel, politische Richtlinien auf Grundlage „genauer und aufgeschlüsselter Daten“ zu entwickeln. So auch die Absicht, „Sozialversicherungsansprüche und erworbene Versorgungsleistungen“ von Land zu Land übertragbar zu machen. Grundsätzlich schlägt der Pakt unter anderem einen besseren Zugang zu Gesundheitswesen und Arbeitsmärkten sowie vereinfachte Familienzusammenführungen vor.

Der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ stellt kein ein sich geschlossenes System von verbindlichen Rechtsnormen dar. Vielmehr ist das Dokument eine politische Willenserklärung. Es geht darum, sich zu einer gemeinsamen, globalen Verantwortung für das Thema Migration zu bekennen. Von einzelnen Punkten können sich Staaten auch distanzieren, ohne ihre Unterstützung für das Papier ganz aufgeben zu müssen. Das hat zum Beispiel die Schweiz bereits angedacht.

Völkergewohnheitsrecht als Fragezeichen

Die österreichische Regierung argumentierte ihren Rückzug auch mit dem Verweis auf das Völkergewohnheitsrecht, dass laut ihrem Standpunkt aus dem Dokument entstehen könnte. Das wollte man verhindern, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Dabei berief sich die FPÖ unter anderem auf den Salzburger Völkerrechtler Michael Geistlinger, der mit einer Expertise beauftragt worden war.

Andere Völkerrechtler widersprachen dieser Auffassung jedoch. Zwar ist das Thema in der Literatur umstritten, die meisten Definitionen halten für die Herausbildung von Völkergewohnheitsrecht jedoch das über einen längeren Zeitraum einheitlich ausgeführte praktische Handeln von Rechtssubjekten für konstitutiv. Damit sich eine solche Staatenpraxis entwickelt, braucht es aber „Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte“, so Andreas Schloenhardt von der Universität Queensland im „Standard“.

In dem UNO-Migrationspakt gebe es zudem kaum Punkte, aus denen sich so einfach bestimmte praktische Handlungen der Staaten ergeben könnten. Internationales Gewohnheitsrecht erstreckt sich laut Schloenhardt zumeist „auf kleine Bereiche, die sich mit zwischenstaatlichen Konflikten befassen“.