Strache: Kein Zugriff auf Vermögen bei Notstandshilfe

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat versichert, dass die Notstandshilfe auch nach der geplanten Reform eine Versicherungsleistung bleiben und es keinen Zugriff auf Vermögen geben werde. „Wir werden im Laufe der Legislaturperiode die Notstandshilfe in eine Neuregelung des Arbeitslosengeldes überführen. Aber es wird die Versicherungsleistung auch bei einem Arbeitslosengeld II weiter geben“, sagte Strache in der „Tiroler Tageszeitung“ („TT“, Freitag-Ausgabe).

Und der FPÖ-Obmann verspricht auch, dass es entgegen den kolportierten Plänen zur Überführung der Notstandshilfe in die Mindestsicherung zu keinem Zugriff auf Vermögen kommen werde: „Es wird bei Arbeitslosen oder Notstandsbeziehern keinen Zugriff auf das Auto, das Vermögen, das Eigenheim geben“, sagte Strache gegenüber der „TT“.

Nur für „Aufstocker“?

Laut einem Bericht des „Kurier“ gilt das allerdings nur für die „Aufstocker“ – also für jene, die aufgrund ihres geringen Einkommens eine Zuzahlung aus der Mindestsicherung beantragen können. Zu diesen zählen auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Der Vizekanzler bestätigt jedoch, dass man künftig fünf Jahre im Land leben wird müssen, um Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben. „Bei Ausländern mit geringen Deutschkenntnissen, bei Verweigerung von AMS-Kursen wird es bei der Mindestsicherung neu eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. Bei der geplanten Mindestsicherung neu sollen zudem die Alleinerzieherinnen und die Pflegebedürftigen profitieren.“

Die ÖVP bestätigte gegenüber dem „Kurier“ lediglich, dass Verhandlungen laufen – bezüglich deren Inhalten wurde jedoch keine Stellung bezogen.