Ehepaar will Kuhglocken gerichtlich verbieten lassen

Ein Ehepaar in Bayern fühlt sich von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen: Mit diesem Streit im oberbayrischen Holzkirchen befasst sich heutedas Landgericht München. Auch den Gestank nach dem Düngen mit Gülle will das Ehepaar nicht mehr dulden.

Nach dem Ehemann klagt jetzt in einem eigenen Verfahren auch seine Frau, sie tritt am Freitag erstmals als Klägerin auf. Ihre Klage richtet sich nicht nur gegen die Bäuerin, die das Weideland gepachtet hat, sondern auch gegen die Gemeinde, die ihr das Gelände als Ersatz für eine frühere Fläche gab.

Der Ehemann war mit seiner Klage wegen der Kuhglocken in erster Instanz im Dezember 2017 gescheitert. Grund dafür war vor allem ein vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossener Vergleich zwischen ihm und der Landwirtin im September 2015. Danach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Allerdings brachte das kaum Entlastung. Der Ehemann wartet nun auf die zweite Instanz seines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München.