Arbeitslosenbeiträge sollen auch für Selbstständige sinken

Bei ihrer ersten Regierungssitzung zu Jahresbeginn haben ÖVP und FPÖ die Senkung der Arbeitslosenversicherung (ALV) verkündet. Unselbstständig Beschäftigte zahlen seit 1. Juli bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.948 Euro keine bzw. geringere Beiträge als bisher.

Bei dieser Reform wurden Selbstständige ursprünglich nicht berücksichtigt. Das soll sich laut Regierung jetzt ändern. ÖVP und FPÖ planen, die Arbeitslosenbeiträge auch für Selbstständige zu senken. ÖVP und FPÖ bringen im Sozialausschuss am Mittwoch einen entsprechenden Initiativantrag ein, wie aus dem Entwurf auf der Parlamentswebsite hervorgeht.

Konkret gelten für Arbeitnehmer seit Juli folgende Beitragssätze: Null Prozent bei einem Monatseinkommen bis 1.648 Euro, ein Prozent bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 und 1.798 Euro, zwei Prozent bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 und 1.948 Euro. Erst darüber wird der normale Beitragssatz von drei Prozent fällig.

NEOS sieht „Pfusch“ korrigiert

NEOS wertet die nun geplante Änderung als Korrektur des türkis-blauen „Pfusches“. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker zeigte sich erfreut darüber, dass nun auch Selbstständige, die in die freiwillige Arbeitslosenversicherung hineinoptieren, bei entsprechend niedriger Beitragsgrundlage Anspruch auf reduzierte Beiträge bekommen, und sieht seine Partei als Initiator dieser Reparatur.

„Auf NEOS-Initiative wird jetzt die Ungleichbehandlung von Selbstständigen und Arbeitnehmern abgestellt. Auch Selbstständige sollen in Zukunft von den gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Niedrigverdiener profitieren, auf die die Bundesregierung vergessen hat.“ NEOS habe „von Anfang an Druck gemacht, und jetzt wird dieser Pfusch der Regierung repariert.“