Statue der Justitia im Justizpalast in Wien
ORF.at/Patrick Wally
Studie der Rechtsanwälte

Warnung vor gefährdeten Grundrechten

Unter dem Titel „Fieberkurve des Rechtsstaates“ hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) am Montag in Wien eine neue Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich vorgelegt. Diese gibt Anlass zur Sorge, so der ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft.“

In Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Universität Wien und der Unternehmensberatung Obergantschnig Management Partners wurde vom ÖRAK die 170 Seiten umfassende Studie erstellt. Dieser wurden renommierte Quellen wie Transparency International, Eurostat und das World Justice Project sowie die Angaben von mehr als 400 eigens dafür befragten heimischen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zugrunde gelegt.

Laut der Studie geht fast die Hälfte der Anwälte davon aus, dass der gegenwärtige Umgang mit den Grund- und Freiheitsrechten sich in den kommenden zehn Jahren weiter verschlechtern wird. „Wir brauchen in Österreich mehr Respekt vor den Grund- und Freiheitsrechten und eine Rücknahme von Grundrechtseingriffen, insbesondere von Überwachungsmaßnahmen“, so Wolff.

Kein Grund für mehr Polizeibefugnisse

Auch ein sensiblerer Umgang mit der Pressefreiheit und der anwaltlichen Verschwiegenheit sei vonnöten. Dass die Frist zur Anmeldung für Versammlungen von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet wurde, kritisierte Wolff ausdrücklich. In Bezug auf Ordnung und Sicherheit sieht Wolff keinen Grund, die Polizeibefugnisse und die Überwachungsmaßnahmen weiter auszubauen. Bei der Korruptionsbekämpfung befinde man sich „auf einem guten Weg“.

„Hohen Verbesserungsbedarf“ ortete er hinsichtlich der Rechtssicherheit juristischer Personen, was für den Wirtschaftsstandort Österreich von Bedeutung ist. Er verlangte einfachere und rechtssichere Unternehmensgründungen unter verstärkter Einbindung der Anwaltschaft und eine Senkung der Gerichtsgebühren – vor allem bei hohen Streitwerten.

„Staatsanwaltschaften sind massiv überlastet“

Die Strafgerichtsbarkeit wurde schon 2016 trist bewertet. Daran hat sich nicht viel geändert, wobei über 90 Prozent der Anwälte davon ausgehen, dass es dabei in den kommenden Jahren bleiben oder sich die Situation sogar weiter verschlechtern wird. „Die Staatsanwaltschaften sind massiv überlastet“, sagte Woff. Dessen ungeachtet gebe es bei den Anklagebehörden hohe Erledigungsquoten: „Das legt den Schluss nahe, dass zu rasch, zu schnell, vielleicht zu oberflächlich gearbeitet wird.“

Wolff verlangte eine bessere Ausstattung der Behörden und – einmal mehr – eine Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens. Es müsse möglich sein, ein im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten von einem zweiten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Im Rechtsmittelverfahren wollen die Anwälte wiederum die gerichtliche Überprüfung von erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen zulassen. Das gilt insbesondere für die Urteile von Geschworenengerichten, wo der Wahrspruch der acht Laienrichter – die Feststellung, ob ein Angeklagter oder eine Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist – sich aus gesetzlichen Gründen nach wie vor inhaltlich nicht überprüfen lässt.

Auch bei Verbesserungen „Luft nach oben“

In einigen Bereichen hat es seit 2016, als sich der ÖRAK zuletzt diesem Thema gewidmet hatte, Verbesserungen gegeben, so etwa bei der Qualität und Stabilität staatlicher Strukturen, der Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit sowie der Qualität der Gesetzgebung, wobei Wolff diesbezüglich eine deutliche Einschränkung vornahm: „Da war man 2016 auf einer schlechten Basis. Es gibt noch immer Verbesserungsbedarf und Luft nach oben.“ Konkret forderte der ÖRAK-Präsident verbindliche Standards im Gesetzgebungsverfahren wie eine Mindestbegutachtungsfrist von sechs Wochen, die man zuletzt in 75 Prozent der Fälle unterschritten habe.

Bereits im September hatte die ÖRAK sich besorgt über die Qualität der Gesetzgebung geäußert. Kritisiert wurden zu kurze oder gar keine Begutachtungen, verspätete Kundmachungen und zahlreiche aufgehobene Gesetze. Besonders kritisch sah der ÖRAK, dass Regierungsvorlagen immer häufiger gänzlich ohne vorherige Begutachtung ihren Weg ins Parlament finden. „Dadurch wird eine professionelle, kritische Analyse verunmöglicht und der öffentliche Diskurs verhindert“, so Wolff. Dass die Kundmachung von Gesetzen zuweilen erst nach deren Inkrafttreten erfolgt, ist ein weiterer Kritikpunkt der Rechtsanwälte.

Der ÖRAK verwies in ihrer Kritik auch auf die Statistik des Verfassungsgerichtshofes (VfGH): „187 Gesetze und 94 Verordnungen hat der Verfassungsgerichtshof in den Jahren 2014 bis 2016 ganz oder teilweise als verfassungswidrig aufgehoben.“ Das sei ein dringender Hinweis darauf, dass die Qualität des Gesetzgebungsprozesses verbessert werden müsse.

Opposition fühlt sich bestätigt

Die Opposition fühlte sich am Montag durch die Kritik der ÖRAK bestätigt. "Seit Monaten kritisieren wir das Unterlaufen von Grund- und Freiheitsrechten durch die schwarz-blaue Regierung“, sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, der besonders das „Sicherheitspaket“ als massiven Grundrechtseingriff nannte. Er kündigte eine Initiative an, um diese umstrittenen Regelungen per „Drittelantrag“ des Parlaments vom VfGH überprüfen zu lassen. Zudem forderte er eine bessere personelle Ausstattung der Justiz und kritisierte ein „möglicherweise sogar gewolltes“ Aushungern.

„ÖVP und FPÖ nehmen die Rahmenbedingungen für die Begutachtung von Ministerialentwürfen nicht ernst, weiten die Überwachungsmaßnahmen aus und sparen bei der Gerichtsbarkeit, obwohl der Zugang der Bürger zum Recht ohnehin bereits durch die sehr hohen Gerichtsgebühren stark beschränkt ist“, kritisierte auch Alfred Noll, Justiz- und Verfassungssprecher der Liste Pilz (LP). Er kritisierte einen „Raubbau am Rechtsstaat“.

In einer schriftlichen Mitteilung wies Irmgard Griss, NEOS-Justizsprecherin, darauf hin, dass die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten „immer wieder als Mittel gesehen wird, mehr Sicherheit zu schaffen“. Doch oft sei die Sicherheit gar nicht wirklich gefährdet, so Griss weiter. „Und mit der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte wird ein hoher Preis für vermeintlich mehr Sicherheit gezahlt. Es gibt viel Aufklärungsarbeit in diesem Bereich zu leisten. Von Medien, Schulen und der Politik.“