Hartinger-Klein steigt bei Ärztegesetz auf die Bremse

Die von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) geplante Ärztegesetz-Novelle kommt vorerst nicht. Es müsse noch einiges verhandelt und eingearbeitet werden, bevor das Gesetz in den Ministerrat und dann ins Parlament geschickt werden könne, sagte ein Sprecher. In der Begutachtung war vor allem der Ärztevorbehalt bei alternativen Heilverfahren auf heftige Kritik gestoßen.

Weitere Diskussionen folgen

Hartinger-Klein meinte heute in einer Aussendung, dass die unterschiedlichen Behandlungsmethoden von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen „und sonstigen freiberuflichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammer, die Menschen Verbesserung des Gesundheitszustandes versprechen“, unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten offenbar noch weiter erörtert werden müssten. Sie versprach weitere öffentliche Diskussionen „in Hinblick auf die verstärkte Selbstverantwortung des Individuums und das stärkere Gesundheitsbewusstsein“.

Die Wirtschaftskammer hatte in der Begutachtung darauf hingewiesen, dass unter komplementäre Heilverfahren auch Hautanalysen oder Massagen fielen, was zu den Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe wie Kosmetikern, Fußpflegern und Masseuren gehöre. Auch Wohlfühlangebote etwa in Hotels könnten betroffen sein, so die Warnung. Die Patientenanwälte hatten hingegen gemeint, dass „pseudomedizinischer Hokuspokus“ auch dann ein solcher bleibe, wenn er von Ärzten und Ärzten angeboten werde.