Zivildienstgesetz am Mittwoch im Ministerrat

Das neue Zivildienstgesetz wird am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen. Das kündigte das Büro der zuständigen Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) heute gegenüber der APA an. Wesentlichste Punkte sind, dass die Zivildiener aufgefordert sind, eine Staatsbürgerschaftskunde zu absolvieren und dass längerer Krankenstand leichter zu einer (vorübergehenden) Entlassung aus dem Dienst führt.

Bei letzterem Punkt gab es nach der Begutachtung noch eine Änderung. Statt der bisher vorgesehenen 21 Kalendertage sind es nun 24, die ein Zivildiener während seines Diensts im Krankenstand sein darf. Fehlt er öfter, wird er entlassen und muss zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch an einer anderen Stelle die verbliebene Dienstzeit nachholen.

Staatsbürgerschaftskunde kommt

Neu eingeführt wird durch die Novelle eine Art Staatsbürgerschaftskunde, die von den jungen Männern in einem E-Learning-Tool absolviert werden muss. Die (Computer-)Infrastruktur muss von den Trägern zur Verfügung gestellt werden, was diesen in der Begutachtung missfiel.

Auch für Vorgesetzte von Zivildienern wird es künftig ein E-Learning-Tool geben, das über die Rechte und Pflichten, das Wesen des Zivildienstes sowie ein angemessenes Führungsverhalten informiert. Die Absolvierung des Moduls ist verpflichtend und muss spätestens alle drei Jahre wiederholt werden.

Anerkennung ohne Anforderung

Neuerungen gibt es zudem bei der Anerkennung von Trägerorganisationen. Gegenüber der Begutachtung geändert wurde, dass auch in bestehende Anerkennungsbescheide eingegriffen werden kann, wenn sich gezeigt hat, dass die bewilligten Plätze deutlich über dem tatsächlichen Bedarf liegen. Grundsätzlich wird festgehalten, dass die Anerkennung einer Organisation als Träger widerrufen wird, wenn diese drei Jahre keinen Zivildiener angefordert hat.

Dass das Innenressort hier etwas strenger wird, wird damit argumentiert, dass das Potenzial an Zivildienern durch geburtenschwache Jahrgänge geringer wird. Laut Edtstadler ist alleine seit dem Jahr 2010 die Zahl der tauglichen Wehrpflichtigen von rund 39.600 auf 30.800 im Jahr 2017 zurückgegangen. Trotzdem konnten im Vorjahr 14.907 Männer den 1.687 Zivildienstorganisationen zugewiesen werden. Heuer werden es voraussichtlich nur noch rund 14.500 Zuweisungen sein.