Kritik an Verbot von Extremistensymbolen

Neben den Terrororganisationen Islamischer Staat (IS) und al-Kaida will die Bundesregierung nun auch die Symbole extremistischer Organisationen vor allem aus islamischen Ländern verbieten, deren Ziele im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik und der gesellschaftlichen Pluralität stehen. In der Begutachtung gab es nicht nur von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) Kritik.

Die entsprechende Novelle des Symbolegesetzes steht morgen auf der Tagesordnung des Ministerrats. Im Dezember soll sie im Nationalrat beschlossen werden. Betroffen sind die Muslimbruderschaft, die Grauen Wölfe, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah und die kroatisch-faschistische Ustascha.

Auch Symbole von Teil- und Nachfolgeorganisationen aller Genannten und generell von „Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden“, dürfen nicht gezeigt, getragen oder verbreitet werden. Wer genau hier betroffen ist, kann die Regierung per Verordnung festlegen. Gegen religiöse Symbolik will man sich nicht wenden. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. März 2019.

Kritiker befürchten „massive Willkür“

In der Begutachtung hatte sich vor allem die IGGÖ mit dem Vorhaben unzufrieden gezeigt. Das Einbeziehen der Muslimbruderschaft werde lediglich durch eine Publikation eines neokonservativen Thinktanks gestützt, die wegen „wissenschaftlicher Mangelhaftigkeit und ideologischer Befangenheit“ völlig ungeeignet sei. Die Verordnungsermächtigung ermögliche „massive Willkür“.

Kritik übten auch der ÖGB und die Arbeiterkammer an der Dimension der Strafen. Das Symbolegesetz sieht Strafen von bis zu 10.000 Euro vor, die Verbreitung von NS-Symbolen (die im Abzeichengesetz geregelt ist) wird aber höchstens mit 4.000 Euro sanktioniert.

Für AK und Gewerkschaftsbund und auch für das Amt der Wiener Landesregierung ist nicht klar, warum einige Organisationen vom Verbot erfasst sind, andere aber nicht. Die Wiener Landesregierung sieht ebenfalls Willkür und weist darauf hin, dass auch Bewegungen der Neuen Rechten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen.