Regierung schickt Entwurf für Kopftuchverbot an Opposition

Die FPÖ will das Kopftuchverbot an Volksschulen „mit oder ohne Opposition“ beschließen. Um vor allem die SPÖ und NEOS noch von der Maßnahme zu überzeugen, hat FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz der Opposition heute einen Entwurf des Initiativantrags von FPÖ und ÖVP zum Kopftuchverbot an Volksschulen übermittelt. Der Initiativantrag wird laut FPÖ am Donnerstag im Plenum eingebracht, damit die Opposition ausreichend Zeit zur Prüfung hat.

„Ich biete der SPÖ an, den Antrag in aller Ruhe zu prüfen und doch die Zustimmung zu einer Verfassungsmehrheit zu geben. Das reflexartige Nein von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner zum Kopftuchverbot in Volksschulen – ohne den Antrag zu kennen – hat mich doch sehr erstaunt. Ich möchte daher der SPÖ nochmals die Gelegenheit geben, ihre Entscheidung zu überdenken“, so Rosenkranz.

Zweidrittelmehrheit für Verfassungsgesetz benötigt

Verhandlungen über ein von der SPÖ gefordertes Integrationspaket schloss Rosenkranz unterdessen aus. „Hier geht es um eine ganz klare Maßnahme zum Schutz von Kindern, und die werden wir umsetzen – mit oder ohne Opposition.“

Das würde allerdings bedeuten, dass die ÖVP-FPÖ-Koalition die Novelle nur als einfaches Gesetz beschließen könnte – das dann möglicherweise vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben würde. Die Frage, ob er sich auf dieses Risiko einlassen würde, wollte ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann gestern noch nicht beantworten.

Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Änderung des Schulunterrichtsgesetzes handelt es sich vorerst jedenfalls um eine Verfassungsbestimmung, die eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Die Regierung wäre also auf die Zustimmung von SPÖ oder NEOS angewiesen.

Geldstrafen angedacht

Konkret heißt es in dem Gesetzestext: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.“

Bei Verstößen sollen die Eltern innerhalb von maximal vier Schultagen zu einem Gespräch in die Schule vorgeladen werden und über ihre Verantwortung aufgeklärt werden. Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei weiteren und nachhaltigen Übertretungen des Verbots kann die Bezirksverwaltungsbehörde dann (gegen die Erziehungsberechtigten) eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängen, heißt es im Regierungsentwurf.

SPÖ wirft ÖVP Bruch demokratischer Spielregeln vor

Vonseiten der SPÖ kam heute erneut Kritik – konkret an der ÖVP, der die Sozialdemokraten den Bruch demokratischer Spielregeln vorwarfen. In der Sache selbst zeige man sich weiter gesprächsbereit, fordere aber ein Gesamtpaket, um das Kopftuchverbot durch entsprechende Integrationsmaßnahmen zu begleiten, sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger hatte Gespräche über ein Integrationspaket in der „Kronen Zeitung“ abgelehnt. Das sei eine „Schande für den Parlamentarismus“.

Auch der Nationalratsklub Jetzt (Liste Pilz) meldete sich zu Wort und forderte eine breite Debatte über Integration. Die Volksschule solle ein religionsfreier Raum sein, zudem solle es einen überkonfessionellen Ethikunterricht geben.