Antrag für Kopftuchverbot im Nationalrat eingebracht

ÖVP und FPÖ haben ihren angekündigten Antrag für ein Kopftuchverbot in Volksschulen heute im Nationalrat eingebracht, wie die die beiden Klubchefs August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) bei einer Pressekonferenz mitteilten. Sie forderten die SPÖ zur Zustimmung auf. Laut Rosenkranz soll das Verbot auch für den Turban der Sikhs gelten, nicht aber für die jüdische Kippa.

Das Verbot „weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, soll nach dem Willen von ÖVP und FPÖ als Verfassungsbestimmung verankert werden und ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Sowohl SPÖ als auch NEOS fordern allerdings zusätzlich weitere Integrationsmaßnahmen über das bloße Verbot hinaus. Auf die Stimmen einer der beiden Parteien ist die Koalition angewiesen, weil der Nationalrat Verfassungsbestimmungen nur mit Zweidrittelmehrheit beschließen kann.

Keine „Junktimiererei“

Wöginger deponierte am Donnerstag allerdings, dass man keine „Junktimiererei“ möchte und nur über Maßnahmen verhandeln wolle, die mit dem Thema Integration zusammenhängen. Sollten weder SPÖ noch NEOS mitgehen, würde Rosenkranz das Gesetz auch mit Koalitionsmehrheit beschließen. Sollten die anderen Parteien aus taktischen Gründen nicht zustimmen, „dann müssen wir das alleine machen“, so Rosenkranz.

Begründet wird das Kopftuchverbot von Wöginger und Rosenkranz damit, dass das Kopftuch Geschlechtsreife signalisiere und man der „Frühsexualisierung“ von Mädchen entgegenwirken wolle. Außerdem wolle man vermeiden, dass muslimische Volksschülerinnen aufgrund eines Kleidungsstückes diskriminiert werden, das signalisiere, dass sie nicht dazugehören.