Aufregung über Praxis bei Kindergeld für Selbstständige

Während des Bezugs von Kindergeld dazuzuverdienen kann vor allem für Selbstständige kompliziert und folgenschwer sein: Wenn man es versäumt, monatsweise eine Aufschlüsselung an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu schicken, drohen Rückzahlungen von mehreren tausend Euro. Laut „Standard“ (Montag-Ausgabe) gibt es vermehrt Beschwerden, weil das Familienministerium zu einer restriktiveren Vollzugspraxis angewiesen hat.

Wenn so eine „Abgrenzung“ nicht vorliegt, zieht die SVA die gesamten Einnahmen eines Jahres für die Zuverdienstgrenze heran – also auch jene, die in den Monaten vor oder nach der Karenz lukriert wurden. Der „Standard“ berichtet von einer selbstständigen Grafikerin, die eine Rückforderung von 9.000 Euro erhielt, obwohl sie die Zuverdienstgrenze eingehalten hatte.

Striktere Handhabung durch SVA

Rechtlich ist die Vorgangsweise korrekt. Früher wurden die Versicherten bei drohenden Problemen allerdings an die notwendige Abgrenzung erinnert, mittlerweile gibt es weder Erinnerungsschreiben noch Mahnungen oder Nachfristen. Grund dafür sei eine entsprechende Anweisung des Familienministeriums, so der „Standard“ unter Berufung auf einen nicht namentlich genannten SVA-Experten.

Eine SVA-Sprecherin bestätigte, dass im Herbst 2017 die letzten Erinnerungsschreiben versendet wurden. Es gebe allerdings die Möglichkeit für ein persönliches Erinnerungsschreiben. Damit habe das Familienministerium, dem die Information an die Bezieher obliegt, auf Feedback von Betroffenen reagiert. Im Familienministerium hieß es, erste Fälle seien 2016 bekanntgeworden, seither gebe es mehr Informationsbroschüren.

Laut Arbeiterkammer gibt es immer wieder Probleme mit Rückzahlungen, wenn Eltern die Zuverdienstgrenze überschreiten, aber eher, wenn jemand sowohl Einkünfte aus selbstständiger als auch aus unselbstständiger Arbeit beziehe. Generell werde beim Kinderbetreuungsgeld wenig Rücksicht auf die Lebenssituationen der Menschen genommen, hieß es. Es gebe viele strenge Regeln beim Kinderbetreuungsgeld, die nicht praxisorientiert seien.