Australier darf Neuseeländerin als „Kiwi“ bezeichnen

Eine Neuseeländerin als „Kiwi“ zu bezeichnen ist keine Rassendiskriminierung. Das entschied ein Arbeitsgericht in Australien, wie heute mehrere australische Medien berichteten. Die gebürtige Neuseeländerin Julie Savage hatte ihren Arbeitgeber, eine Bäckerei in Adelaide, wegen Rassendiskriminierung geklagt, weil er seine Angestellte „Kiwi“ genannt hatte.

Savage legte Klage beim Südaustralisches Arbeitsgericht (SAET) ein. Nachdem ihr Chef den Begriff in der Bäckerei etabliert habe, hätten ihre Arbeitskollegen nachgezogen. Savage fühlte sich aufgrund der Zuschreibung, der sie nicht zugestimmt hatte, respektlos behandelt. Das Arbeitsgericht stellte jedoch fest, dass „Kiwi“ für eine Neuseeländerin bzw. einen Neuseeländer keine Beleidigung ist, und wies die Klage ab.

Richterin: Als Kosewort verwendet

Die australische Richterin Leonie Farrell begründete Medienangaben zufolge ihre Entscheidung damit, dass die neuseeländische Regierung den Begriff „Kiwi“ befürworte und dieser auch als „Kosewort und als Mittel zur Identifizierung eines Neuseeländers“ verwendet würde.

„Die Verwendung des Begriffs Kiwi stellt keine Diskriminierung dar und verstößt deshalb auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz (Equal Opportunity Act, Anm.)“, so Farrell. Außerdem wies die Richterin darauf hin, dass Savage „nicht behauptet hat, dass sie eine ungünstige Behandlung in Bezug auf ihre Beschäftigungsbedingungen oder gar Segregation“ erlitten habe.

Kiwi ist der Name eines flugunfähigen Vogels, der in Neuseeland heimisch ist. Außerdem wird auch der neuseeländische Dollar als „Kiwi-Dollar“ bezeichnet.