Hartinger-Klein verteidigt Kürzungen bei Mindestsicherung

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat gestern den neuen Gesetzesentwurf für die Mindestsicherung verteidigt – wobei sie vor allem auf jüngste Diskussionen über die Kürzungen für Familien einging. „Kinderarmut gibt es mit der neuen Mindestsicherung nicht mehr“, zeigte sie sich in einer Pressekonferenz überzeugt und kündigte ein Bund-Länder-Treffen für den 14. Dezember an.

Zu behaupten, das dritte Kind erhalte nur noch 43 Euro, sei etwa falsch, beteuerte sie. Das war einer der Punkte, an dem sich zuletzt die Kritik entzündet hatte. Denn künftig werden die Kinderzuschläge anders als bisher mit ansteigender Kinderzahl reduziert. Man müsse jedoch stets die Summe insgesamt betrachten, sagte die Ministerin gestern.

Addiere man den Gesamtbetrag für Kinder durch drei, ergebe das für jedes Kind 130 Euro. Rechne man die Familienbeihilfe dazu, liege der Betrag sogar bei 330 Euro, betonte die Ressortchefin. Dazu gebe es Schulstartpakete: „Sie sehen also, von Kinderarmut kann man nicht sprechen.“

„Notstandshilfe bleibt Versicherungsleistung“

Noch völlig offen ist hingegen, wie die Notstandshilfe künftig geregelt wird. Hier stand eine Abschaffung im Raum. Allerdings bekräftigte Hartinger-Klein gestern einmal mehr: „Die Notstandshilfe bleibt Versicherungsleistung. Wie das genau aussehen wird, wird bis Herbst nächsten Jahres systematisch genau durchgerechnet.“ Die Ministerin kündigte Analysen unter Zuhilfenahme von Algorithmen an: „Ich bitte deshalb, die Details noch abzuwarten.“

NEOS präsentiert „liberales Bürgergeld“

NEOS präsentierte unterdessen als Gegenmodell das „liberale Bürgergeld“. Dieses sieht höhere Zuverdienstgrenzen vor, um Menschen rascher auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Zudem sollen Mindestsicherung und Notstandshilfe zusammengezogen werden, erläuterten Parteichefin Beate Meinl-Reisinger und Sozialsprecher Gerald Loacker gestern in einer Pressekonferenz.

Das „Bürgergeld“ beruht auf dem Prinzip der „negativen Einkommenssteuer“ und orientiert sich an der Höhe der derzeitigen Mindestsicherung. Anspruch hätten jene Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen. Bis 700 Euro netto bleibt nach dem NEOS-Modell die Hälfte des Erwerbseinkommens, darüber sind es 33 Prozent. Die Grenzen sollen mit der Dauer des Bezugs nach und nach sinken: 33 Prozent für bis zu 700 Euro, darüber exakt ein Viertel.

Technisch gesehen wären für die Pläne von NEOS – Loacker spricht dabei von einem One-Stop-Shop – Änderungen im Sozialhilfegesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz notwendig. Dementsprechend sollte auch das Arbeitsmarktservice (AMS) für die Abwicklung zuständig sein. Einen entsprechenden Antrag will Meinl-Reisinger im Nationalrat einbringen.