Deutschland und Frankreich haben sich auf einen Kompromiss zur Einführung einer Steuer auf große Internetkonzerne wie Google oder Facebook verständigt. Falls bis zum Jahr 2020 auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) keine Lösung gefunden werde, solle ab dem 1. Jänner 2021 eine europäische Steuer in Kraft treten, hieß es aus EU-Kreisen in der Nacht auf heute. Sie soll drei Prozent des Umsatzes betragen, aber nur auf Werbeeinnahmen erhoben werden.
Die EU-Kommission hatte die Abgabe vorgeschlagen, weil international agierende Internetkonzerne wegen fehlender Filialen in den Ländern ihrer europäischen Kunden deutlich weniger Steuern zahlen als traditionelle Firmen. Anders als nach den Kommissionsplänen wollen Deutschland und Frankreich nicht auch den Verkauf von Daten besteuern.
Mit der Besteuerung der Onlinewerbeeinnahmen werde die Steuer aber „eine der profitabelsten Geschäftsaktivitäten“ treffen, hieß es aus EU-Kreisen. Mitgliedstaaten könnten demnach auch auf nationaler Ebene entscheiden, die Besteuerung breiter anzulegen.
Hoffen auf internationale Lösung
Die Finanzminister der 28 EU-Staaten beraten heute über die Digitalsteuer. In einer gemeinsamen Erklärung betonen Deutschland und Frankreich nach Angaben aus EU-Kreisen nun ihre „Entschlossenheit, eine faire und wirksame Steuer auf große Digitalunternehmen einzuführen“. Beide Seiten erwarten demnach, dass es bis 2020 eine Einigung auf OECD-Ebene zur Digitalbesteuerung geben wird, womit die EU-Steuer nicht nötig wäre.
Für den anderen Fall soll auf EU-Ebene bis spätestens März eine Richtlinie verabschiedet werden, die ab 2021 automatisch in Kraft treten würde. Die EU-Digitalsteuer würde nach den deutsch-französischen Plänen aber nur befristet bis 2025 gelten.