Standortgesetz für Umweltdachverband verfassungswidrig

Das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) stößt unter Umweltschützern und Umweltschützerinnen weiter auf Kritik. Der Umweltdachverband hält auch die neue Fassung, deren Begutachtung am Donnerstag ende, für „verfassungswidrig“, wie Franz Maier, der Präsident des Umweltdachverbandes, im Gespräch mit der APA sagte. Konkret geht es um den geplanten Übertragungsmechanismus von der UVP-Behörde zum Bundesverwaltungsgericht.

„Auch der neue Entwurf ist ein Schnellschuss und enthält einen verfassungswidrigen Passus. Das haben wir trotz der extrem kurzen Begutachtungsfrist festgestellt. Der Schnellschuss wird wegen der Verfassungswidrigkeit erst recht zu Verzögerungen führen“, sagte Maier. Man habe dazu auch die Expertise von zwei Fachleuten eingeholt. „Wir fordern, dass der untaugliche Gesetzesvorschlag zurückgestellt wird.“

Appell an Schramböck

Der Mechanismus, den der Umweltdachverband als verfassungswidrig kritisiert, sieht vor, dass noch nicht beendete UVP-Verfahren nach einem Jahr auf dem Weg einer Säumnisbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht übertragen werden können. „Dieses mit dem Standortentwicklungsgesetz nun vorgesehene besondere Verfahrensrecht bedeutet einen Eingriff in den Kompetenztatbestand der Österreichischen Bundesverfassung und beschneidet die Entscheidungskompetenz der UVP-Behörden“, kritisiert Maier.

Grundsätzlich sehe der Umweltdachverband „durchaus Möglichkeiten, Verfahren zu beschleunigen, ohne Standards abzusenken“, so Maier. „Dazu brauchte es insbesondere von der zuständigen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) aber die Bereitschaft, sich auf einen entsprechenden Dialog beziehungsweise Prozess einzulassen. Wir sind bereit, denn wir sind selbst nicht glücklich über lange Verfahren. Aber man muss sich die konkreten Gründe für lange Verfahren anschauen – oft liefern Unternehmen die Unterlagen nicht vollständig, Projekte sind nicht ausgereift, oder Projekte sind so komplex, dass es in der Natur der Sache liegt, dass ein Jahr nicht reicht.“