Regierung plant doch Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker

Die Bundesregierung plant doch, anders als von der „Wiener Zeitung“ zunächst berichtet, eine weitere Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker.

ÖVP und FPÖ reagieren damit auf den vom Rechnungshof ermittelten Anpassungsfaktor für Politikergehälter im kommenden Jahr. Demnach würden die Bezüge 2019 um zwei Prozent steigen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache lehnen das für Spitzenpolitiker ab.

Man prüfe ein Modell, das die Spitzen der Republik – vom Bundespräsidenten und Bundeskanzler über Vizekanzler, Minister, Staatssekretäre und Nationalratspräsidenten bis hin zur Rechnungshof-Präsidentin, Volksanwälten und Klubobleuten – von der Erhöhung ausnimmt, sagte Kurz heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Strache.

Grafik zeigt die Politikergehälter 2019
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Rechnungshof

Wer betroffen ist

Laut Strache gehe es vor allem um jene Gehälter, die deutlich über der Höhe eines Nationalratsabgeordneteneinkommens liegen. Man habe sich bereits auf ein entsprechendes Vorgehen verständigt, berichtete der Vizekanzler.

Die angekündigte Nulllohnrunde trifft Spitzenpolitiker mit Bezügen ab 14.000 Euro monatlich. Eingefroren werden laut der Liste des Kanzleramts nämlich Bezüge ab dem 1,6-fachen Abgeordnetengehalt. Von der Nulllohnrunde nicht erfasst werden den Angaben zufolge die Obergrenzen für Landespolitiker – sie werden 2019 also um zwei Prozent angehoben.

Nicht erhöht wird auch das Gehalt der Landeshauptleute, ihrer Stellvertreter sowie des Grazer Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP). Letzterem (genauer: dem „Bürgermeister der außer Wien nach der Einwohnerzahl größten österreichischen Stadt“) stehen laut Bezügebegrenzungsgesetz 170 Prozent eines Abgeordnetengehalts zu.

Einfaches Gesetz reicht

Von der Nulllohnrunde ausgenommen sind – neben den Abgeordneten zum Nationalrat und EU-Parlament – auch die Landtags- und Bundesratsmandatare. Außerdem werden die Obergrenzen für die Bezüge der Landtagspräsidenten und ihrer Stellvertreter sowie die Klubchefs in den Landtagen angehoben. Letztere erhalten künftig bis zu 12.503 Euro, wenn sie keinen weiteren Beruf haben, bzw. 8.931 Euro mit „Zivilberuf“.

Die Nulllohnrunde für Spitzenrepräsentanten kann von der Regierung einfachgesetzlich beschlossen werden. Die Politik hatte sich selbst bereits im Vorjahr eine Nulllohnrunde für 2018 verordnet. Grundsätzlich gilt die vom Rechnungshof jährlich ermittelte Gehaltserhöhung automatisch. Theoretisch kann der Nationalrat aber auch eine Nulllohnrunde beschließen, wie er das etwa nicht nur im Vorjahr, sondern auch in den Jahren nach der Finanzkrise (2009 bis 2012) getan hatte.