Die Bundesregierung macht heute im Ministerrat einen ersten Schritt zur Weiterentwicklung der Pflegevorsorge. Beschlossen wird ein 15-seitiges Papier, das jene Schritte benennt, die schließlich Ende 2019 in ein fertiges Konzept inklusive Gesetzen münden sollen. Zuvor will man mit einer internationalen Vergleichsstudie Entscheidungsgrundlagen für die künftige Finanzierung schaffen.
Wie auch im Regierungsprogramm festgelegt, soll ein Konzept zur langfristigen Finanzierung der Pflege ausgearbeitet werden, und zwar unter Einbindung der betroffenen Institutionen und Gebietskörperschaften. Den internationalen Vergleich der Finanzierungssysteme, der Grundlage dafür sein soll, will man Mitte 2019 fertig haben.
Erbschaftssteuer „ausgeschlossen“
Ob die Tendenz in Richtung Pflegeversicherung oder (zweckgewidmeter) Steuerfinanzierung geht, hat die Regierungsspitze zuletzt offengelassen. „Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der Pflegevorsorge bleibt ausgeschlossen“, wird jedenfalls im Ministerratsvortrag betont.
Der Zeitplan sieht für Frühjahr 2019 den Start einer entsprechenden parlamentarischen Kommission sowie eine parlamentarische Enquete vor. Von Frühjahr bis Herbst soll es Konsultationen mit Ländern und anderen Beteiligten geben, und bis Ende 2019 soll alles fertig sein.
„Pflege daheim vor stationär“
Das Regierungspapier nennt mehrere Themenfelder, in denen die Regierung aktiv werden will; immer unter der Prämisse, dass die „Pflege daheim vor stationär“ forciert werden soll. Unter „Steuerung/Organisation“ geht es etwa um die Harmonisierung der Dienste und die 24-Stunden-Betreuung, die künftig auch auf mehrere Personen aufteilbar sein soll.
Als weiteres Novum ist die Ausweitung des Freiwilligen Sozialen Jahres auf den Bereich der häuslichen Betreuung angedacht, wobei nicht die Pflege selbst im Fokus stehen soll.
Weitere Punkte sind die Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger, den Pflegeberuf attraktiver zu machen – samt Studie zum Personalmangel –, der Einsatz digitaler Assistenzsysteme, die Einführung einer Pflegetelefonnummer und -Informationsplattform und – wie bereits im Regierungsprogramm angestrebt – die Erhöhung des Pflegegelds ab Stufe vier. Sie soll am 1. Jänner 2020 in Kraft treten und würde bei einer Erhöhung um ein Prozent rund 16 Mio. Euro kosten.