Grünes Licht für Kompetenzbereinigung

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat gestern grünes Licht für die „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. Weil die SPÖ mit der Koalition stimmte, ist die Zweidrittelmehrheit für den Beschluss im Dezember-Plenum gesichert. Der Plan ist umstritten, die Volksanwaltschaft lehnt die „Zersplitterung“ ab. Zum Bund wandert im Gegenzug die Zuständigkeit für den Datenschutz.

Derzeit gibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz Jugendhilfebehörden und Jugendämtern in den Ländern einen Rahmen vor, der in neun Landesgesetzen ausgeführt werden muss. Die Vorgaben wurden nach mehreren Misshandlungsaffären 2013 verschärft. Die Maßnahmen können im Extremfall bis zum Entzug des Sorgerechts der Eltern führen. Außerdem ist die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft verpflichtend vorgesehen.

SPÖ glaubt an Bund-Länder-Vertrag

Künftig werden die Mindeststandards nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diesen 15a-Vertrag dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen.

ÖVP-Verfassungsminister Josef Moser betonte, dass der 15a-Vertrag die Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe absichere, und freute sich über das Ende der „Blockade“ durch die SPÖ. Die SPÖ geht ebenfalls davon aus, dass der Bund-Länder-Vertrag die Qualitätsstandards absichert. Allerdings forderte die SPÖ Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) auf, den Evaluierungsbericht über das seit 2013 bestehende Jugendhilfegesetz zu veröffentlichen.

Opposition kritisiert Pläne

Kritik kam von NEOS-Verfassungssprecher Niki Scherak, der befürchtet, dass bestehende Unterschiede zwischen den Ländern vertieft werden. Jetzt (vormals Liste Pilz) stimmte ebenfalls dagegen. Die Volksanwaltschaft hatte schon im Vorfeld des Beschlusses vor einer weiteren Zersplitterung gewarnt. Und auch die Kinder- und Jugendanwälte der Länder sowie der Dachverband der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen übten im Vorfeld Kritik.

Im Gegenzug für die Verländerung der Jugendhilfe wandert der Datenschutz in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Gleichzeitig werden wechselseitige Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern abgeschafft. Für 2019 kündigte Moser zwei weitere Pakete zur „Kompetenzbereinigung“ zwischen Bund und Ländern an.