3,3 Prozent mehr Lohn für Beschäftigte im Metallgewerbe

Die mehr als 110.000 Beschäftigten des Metallgewerbes erhalten ab 1. Jänner 3,3 Prozent mehr Lohn. Darauf hätten sich die Sozialpartner in der zweiten Verhandlungsrunde geeinigt, teilte die Gewerkschaft Pro-Ge heute mit. Die Erhöhung gilt sowohl für Mindestlöhne als auch Ist-Löhne. Die Lehrlingsentschädigungen stiegen im Schnitt um über sieben Prozent.

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags betrifft viele verschiedene Berufsgruppen: unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure.

Zusätzlich Pause für lange Arbeitstage

„Damit ist auch im Metallgewerbe ein Abschluss gelungen, der die gute Wirtschaftslage widerspiegelt und entsprechend kräftige Steigerung der realen Einkommen bringt“, so Pro-Ge-Verhandlungsleiter Rainer Wimmer.

Für lange Arbeitstage über zehn Stunden wurde zudem eine zusätzliche Pause von zehn Minuten vereinbart. Ab der dritten Überstunde eines Arbeitstages wird bis 19.00 Uhr künftig ein 75-prozentiger Zuschlag ausbezahlt. Ab 19.00 Uhr gilt wie bisher ein 100-prozentiger Zuschlag. Die Nachtarbeitszulage wird in vier Jahresetappen von jeweils rund sieben Prozent auf 2,53 Euro angehoben.

Arbeitszeitmodell mittels Betriebsvereinbarung

Auch bei der Arbeitszeit konnte laut Gewerkschaft ein neues Modell etabliert werden, das mittels Betriebsvereinbarung umgesetzt werden kann. Innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von acht Wochen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet.

Die Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen 50 Stunden nicht überschreiten. Bei einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf dabei in einzelnen Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.