Ärztekammer drängt auf ambulante Sonderklasse

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) drängt auf die Möglichkeit, in Spitalsambulanzen Sonderklassegebühren einzuheben. Es gehe nicht um „VIP-Ambulanzen“, sagte gestern ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres, sondern eigentlich darum, Zweiklassenmedizin zu verhindern. Deshalb forderte er die Parteien auf, dem Regierungsentwurf zuzustimmen. Die SPÖ will ein Verbot von Sonderklasse für ambulante Leistungen.

Szekeres ist – wie es in einer Aussendung hieß – „unglücklich“ darüber, „dass eine Maßnahme, die eine Zweiklassenmedizin verhindern soll, nun als Maßnahme für die Zweiklassenmedizin politisch diskutiert wird“. Die ambulante Sonderklasse wäre nötig, um zu verhindern, dass Zusatzversicherte in Privatspitäler abwandern.

Es gehe aber nicht darum, ihnen „Fast Lanes“ – also eine bevorzugte Behandlung – zu bieten. Vielmehr müsse man öffentlichen Krankenhäusern ermöglichen, heutzutage ambulant erbrachte Leistungen wie Augenoperationen, Stents und einfache Operationen auch mit den Privatversicherungen abzurechnen. Bisher habe man das als „tagesklinische Leistungen“ bezeichnet und damit verhindert, dass Zusatzversicherte stationär aufgenommen werden müssen, damit die Privatkrankenversicherung bezahlt.

Drohende Einnahmenrückgänge

Den öffentlichen Spitälern eine ambulante Sonderklasse zu verbieten, würde ihnen und ihren Ärzten Einnahmenrückgänge bescheren, argumentierte Szekeres. Zudem würden die Privatkrankenversicherungen diese Leistungen dann nur mehr in ihren Privatspitälern anbieten – womit die Trennung von Privat- und sonstigen Patienten noch weiter fortschreiten und öffentliche Spitäler für Ärzte weniger attraktiv würden.

Die Änderung des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) wird am Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Die SPÖ befürchtet, dass die geplante Bestimmung darauf abzielt, Privatpatienten in den Ambulanzen bevorzugt zu behandeln. Deshalb hat Vizeklubchef Jörg Leichtfried einen Abänderungsantrag angekündigt, der die „Einhebung von Sonderklassegebühren für jede Art von ambulanten Leistungen“ verbietet.