EuGH urteilt über möglichen „Brexit“-Rückzieher

Der Europäische Gerichtshof urteilt heute, ob Großbritannien den Austritt aus der Europäischen Union ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen könnte. Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um diese Bewertung gebeten.

Großbritannien hatte der EU im März 2017 offiziell die Absicht zum Austritt mitgeteilt. Damit begann ein zweijähriges Verfahren, das nach jetzigem Stand mit dem „Brexit“ am 29. März 2019 endet. Vor dem EuGH geht es um die Frage, ob Großbritannien den Austrittsantrag einseitig zurückziehen könnte.

Das Urteil fällt einen Tag vor der Abstimmung des britischen Parlaments über das von Regierungschefin Theresa May mit der EU ausgehandelte Vertragspaket. Dafür zeichnet sich keine Mehrheit ab. Mit der Abstimmung dürfte sich auch die Zukunft der Premierministerin entscheiden.

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