Ein Anti-Brexit-Banner
Reuters/Hannah Mckay
EuGH

Großbritannien darf „Brexit“ zurücknehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Montag in Luxemburg entschieden, dass Großbritannien seine Austrittserklärung einseitig, ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen darf. Das könnte den „Brexit“-Gegnern Auftrieb geben. Doch inzwischen ist fraglich, ob die geplante Abstimmung im britischen Parlament am Dienstag stattfinden wird.

Die britische Premierministerin Theresa May hatte am Vormittag ihr Kabinett zu einer dringenden Telefonkonferenz einberufen, am späten Nachmittag wollte sie sich vor dem Parlament äußern. Inzwischen berichten mehrere Medien, darunter die BBC, Bloomberg und die „Financial Times“, dass die Abstimmung verschoben werden soll.

Die telefonische Regierungskonferenz am Vormittag fand kurz nach der Veröffentlichung des EuGH-Urteils statt. Bereits vor einer Woche hatte ein EuGH-Generalanwalt gesagt, dass die einseitige Widerrufung der EU-Austrittserklärung möglich sei. Das oberste Gericht war an diese Empfehlung aber nicht gebunden. Dem Urteil war eine Klage von schottischen „Brexit“-Gegnern vorausgegangen. Beim Referendum über einen Austritt Großbritanniens aus der EU hatte Schottland mehrheitlich gegen den Austritt gestimmt.

Regierung will an „Brexit“ festhalten

Die britische Regierung hatte am 29. März 2017 die übrigen EU-Staaten offiziell darüber informiert, dass das Land die EU verlassen will. Damit begann ein zweijähriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das planmäßig mit dem „Brexit“ am 29. März 2019 endet. Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rates stoppen.

Der EuGH sieht das eindeutig anders. Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei „in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten“ in Großbritannien möglich. Dann bliebe das Vereinigte Königreich unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU, entschieden die Luxemburger Richter.

Britische Premierministerin Theresa May
APA/AFP/Mark Duffy
Über Mays „Brexit“-Paket wird am Dienstag im britischen Parlament abgestimmt

Laut dem britischen Umweltminister Michael Gove will die Regierung allerdings an dem geplanten EU-Austritt festhalten. Premierministerin May sei am besten dazu in der Lage, eine Verbesserung des Deals mit der EU herauszuschlagen.

Mehrheit im Parlament unsicher

Sollte es zur Abstimmung am Dienstag kommen, ist eine Niederlage für May wahrscheinlich. Seit zwei Wochen hatte die Premierministerin für ihr „Brexit“-Paket, das aus einem knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag besteht, geworben. Geregelt sind die Bedingungen der Trennung, darunter auch die Rechte der EU-Bürger und -Bürgerinnen in Großbritannien sowie die finanziellen Pflichten Londons gegenüber der EU. Ergänzt wird der Vertrag durch eine rechtlich nicht bindende politische Erklärung über die künftigen Beziehungen.

Neue Abstimmung oder Plan B?

Das EuGH-Urteil dürfte den „Brexit“-Gegenstimmen in Großbritannien Auftrieb geben. Scheitert Mays Plan tatsächlich, muss sie entweder noch einmal abstimmen lassen oder muss einen Plan B aus dem Hut zaubern. Aus der britischen Regierung und der Opposition mehren sich Signale, dass dann eine engere Anbindung an die EU erwogen werden könnte, zum Beispiel der Verbleib auf dem Binnenmarkt und in der Zollunion.

Im Falle einer Niederlage im Parlament sind auch ein Rücktritt Mays und eine vorgezogene Wahl möglich. Nicht umsonst setzte sich May vehement für ihren Deal ein. „Wenn ihr den ‚Brexit‘ wollt, dann holt ihn euch, und darum geht es bei diesem Deal“, appellierte May gegenüber der „Mail on Sunday“ an ihre Landsleute.

May warnt vor Unsicherheiten

Labour-Oppositionsführer Jeremy Corbyn warte nur darauf, Neuwahlen zu erzwingen. Ein Nein zum Deal würde große Unsicherheiten mit sich bringen. Es bestünde dann auch die Gefahr, dass Großbritannien gar nicht mehr die EU verlasse, so May. Der sozialdemokratische Spitzenkandidat für die Europawahl im Mai, Frans Timmermans, lud die Briten und Britinnen zuletzt ausdrücklich ein, den „Brexit“ zu stoppen. Die Welt und die EU hätten sich seit dem „Brexit“-Votum 2016 geändert, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission in Lissabon. Mit dem EuGH-Urteil liegt die Schwelle für eine Abkehr vom „Brexit“ nun niedriger als gedacht.