Blick in eine CBD-Hanfanlage
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Regierungsvorstoß

CBD-Branche drohen herbe Einbußen

Von Hasch-Brownies über CBD-Öl bis hin zum Mittel gegen allerlei Krankheiten: Der Handel mit Produkten mit Cannabidiol (CBD) boomt. Der geschätzte Jahresumsatz der CBD-Branche beläuft sich dabei auf weit über 100 Millionen Euro. Doch vielen Geschäften droht nach der Ankündigung eines Verkaufsverbots durch das Sozialministerium nun das Aus.

Geschäfte, in denen es CBD-Produkte zu kaufen gibt, sieht man in Großstädten wie Wien mittlerweile fast schon an jeder Ecke. In Österreich soll es Medienberichten zufolge derzeit rund 250 solcher Shops geben – etwa 1.000 Menschen sind dort beschäftigt. Auf rund 150 Millionen Euro wird der jährliche Umsatz der Branche mittlerweile geschätzt. Einem Artikel des Onlinemagazins Addendum zufolge können „genaue Umsatzzahlen nicht festgemacht werden“.

Gründe für den CBD-Boom gibt es mehrere: Die einen versprechen sich von der Pflanze eine entzündungshemmende sowie beruhigende Wirkung, die anderen kaufen es als Lifestyleprodukt. Doch der Branche drohen seit einer Ankündigung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) vom Wochenende nun herbe Verluste.

Strengere Regulierung für CBD-Produkte

Hartinger-Klein will das Geschäft mit cannabidiolhaltigen Produkten strenger regulieren, wie es in einer Presseaussendung hieß. Bei CBD, das nicht zuletzt im Sommer durch die „Hasch-Brownies“ der Konditoreikette Aida Schlagzeilen machte, handelt es sich um einen nicht berauschend wirkenden Stoff der Cannabispflanze.

AIDA-CBD-Brownie
ORF
Der Aida-„Hasch-Brownie“ sorgte im Sommer für Schlagzeilen

Verboten werden soll Hartinger-Klein zufolge jedenfalls der Handel mit CBD-haltigen Lebensmitteln. Das umfasst also allerlei Süßwaren sowie Kuchen, Nahrungsergänzungsmittel sowie Hanftees, die den Wirkstoff enthalten. Das Sozialministerium beruft sich dabei auf die „Neuartige Lebensmittel“-Verordnung der EU. Wird auf EU-Ebene eine Verordnung beschlossen, so gilt diese unmittelbar und verbindlich in jedem Mitgliedsstaat.

Das Aus für den „Hasch-Brownie“?

Neuartige Lebensmittel, auch „Novel Food“ genannt, müssen demnach einer einheitlichen Sicherheitsbewertung unterworfen werden, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden können. Cannabidiol befindet sich in dem Katalog mit dem Vermerk, dass eine Sicherheitsbewertung noch ausständig ist: Für Produkte wie den „Hasch-Brownie“ von Aida bedeutet das jedenfalls das Aus.

Weil CBD laut AGES die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels nicht erfüllt, durfte es auch bisher nur als Aromaprodukt beworben und verkauft werden. Das Schlupfloch wird womöglich weiterhin bestehen. Das bestätigt auch das Sozialministerium auf Anfrage von ORF.at – „insofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind“.

Ähnliches gilt für den Einsatz von CBD bei Kosmetika wie etwa Hanfcremen. Diesbezüglich berief sich das Sozialministerium auf eine EU-Verordnung über kosmetische Mittel. Darin geregelt ist, dass betäubende Stoffe – darunter Cannabis – in Kosmetika nicht zulässig sind. Um dem laut Ministerium „unerlaubten Inverkehrbringen dieser Produkte entgegenzuwirken“, hatte dieses Anfang der Woche erlassen, dass der Handel mit Lebensmitteln und Kosmetika „definitiv“ nicht erlaubt ist.

Verkauf von CBD-Blüten bleibt legal

Auch aus arzneirechtlicher Sicht gibt es eine Regelung für CBD-Produkte. Grundsätzlich wird im Arzneimittelrecht zwischen Funktionsarzneimitteln und Präsentationsarzneimitteln unterschieden. Als Funktionsarzneimittel, für die eine therapeutische Wirkung wissenschaftlich nachzuweisen ist, gilt CBD laut einer Infoseite der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) derzeit nicht.

Als Präsentationsarzneimittel, also als Mittel zur Linderung oder Heilung von Krankheiten, gelten einige CBD-Produkte hingegen schon seit Längerem. Nicht essbare CBD-Öle sowie Sprays mit dem Hanfextrakt wird es demnach weiterhin zu kaufen geben – allerdings nur noch in Apotheken.

Der Einsatz eines anderen Cannabinoids, des medizinischen Tetrahydrocannabiol (THC), ist hierzulande anders als in Deutschland nicht erlaubt. THC besitzt mitunter berauschende, antispastische sowie schmerzlindernde Eigenschaften und ist nach dem Suchtmittelgesetz verboten. Auch in anderen europäischen Staaten wie Spanien, Luxemburg oder den Niederlanden ist THC-haltiges Cannabis teilweise legal oder entkriminalisiert.

CBD-Öl-Fläschchen
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CBD-Öle wird es künftig weiterhin in Apotheken zu kaufen geben

Der Verkauf der CBD-Blüte, also von kaum THC-haltigen Hanfpflanzen, wird in Österreich hingegen nicht verboten. Laut einem „profil“-Bericht, der sich auf Kenner des Ministeriumerlasses beruft, sollen die rauchbaren CBD-Blüten aber künftig den Jugendschutzgesetzen unterworfen sein. Das umfasst eine Altersgrenze ab 18 Jahren sowie zusätzliche Warnhinweise. „Ein Versand ist untersagt“, heißt es darin weiter. „Zwingend einzuhalten ist der im Suchtmittelgesetz geregelte THC-Wert, der die Grenze von 0,3 Prozent nicht überschreiten darf“, heißt es in der Presseaussendung noch.

Kolba: „Ministerin sorgt für Chaos“

Mit der Ankündigung, cannabinoidhaltige Produkte strenger zu regulieren, folgt Hartinger-Klein auch ganz klar der Linie ihrer Partei. Schon vor Monaten wurde ein Verbot der „Growshops“, also Hanfgeschäften, in Österreich verkündet. Österreichs größter Cannabis-Bauer „Flowery Field“ kündigte daraufhin an, nach Italien umzusiedeln. Grund sei, dass Österreich beim Thema Hanf einen Rückwärtsgang eingelegt habe.

„Diese Produkte werden von kleinen Bauern und Produzenten in Österreich bislang in einem Graubereich hergestellt und in Verkehr gebracht. Hier klare Regelungen zu finden, macht durchaus Sinn“, heißt es in einer Aussendung von Jetzt (ehemalige Liste Pilz). Hartinger-Klein sorge allerdings für Chaos und Verwirrung, da bis Jänner 2019 dem Parlament ein Bericht über den Einsatz von Cannabis in der Medizin vorgelegt würde, so Peter Kolba von Jetzt.

Toxikologe: „Qualitätskontrolle fehlt“

Der Wiener Toxikologe Rainer Schmid verweist rund um die Debatte auch auf die fehlende Qualitätskontrolle hierzulande. „Das ist ein Riesenproblem“, sagte der Experte und verwies auf eine weitere Gefahr: „Die meisten Produkte wie Tinkturen oder Öle stammen aus groben Hanfextrakten, die auch THC enthalten.“ Obwohl Konsumenten ein CBD-Produkt verwendet hätten, würde dann in Speichel- oder Bluttests THC auftauchen – und man sei in Österreich womöglich den Führerschein los.