EZB-Anleihekäufe laut EuGH rechtens

Die billionenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts rechtens. Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.

Die Zentralbank hatte zur Bewältigung der Euro-Krise mehrere Kaufprogramme für Wertpapiere aufgelegt, die das Ziel haben, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. Damit sollten die Wirtschaft und die Inflation angekurbelt werden. Der EuGH hatte 2015 bereits grundsätzlich entschieden, dass der Ankauf von Staatsanleihen zulässig ist.

Euro-Kritiker klagten

Im aktuellen Rechtsstreit geht es um ein Teilprogramm namens PSPP zum Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, das im März 2015 startete. Monat für Monat wurden dabei Staatsanleihen für zweistellige Milliardenbeträge gekauft. Mittlerweile hat die EZB weit mehr als zwei Billionen Euro investiert.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen. Die Karlsruher Richter sahen „gewichtige Gründe“, dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Sie wandten sich daraufhin an den EuGH.

Die Klage ging unter anderen von den deutschen Euro-Kritikern Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel aus, einst führende Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD).