Breite Zustimmung für Zivildienstnovelle

Alle Parlamentsparteien haben sich gestern mit der Zivildienstnovelle zufrieden gezeigt. Ihr Ziel ist, den Heeresersatzdienst attraktiver zu machen. Wesentlichste Punkte sind, dass die Zivildiener eine Staatsbürgerschaftskunde absolvieren müssen und bei längerem Krankenstand leichter (vorübergehend) entlassen werden können.

Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) erhofft sich von der Novelle mehr Interessenten für den Zivildienst. Die Zuweisungen sind mit den jetzt zum Zug kommenden geburtenschwachen Jahrgängen stark zurückgegangen – heuer werden es nur rund 14.600 sein –, und dieses Problem werde man auch in den nächsten sieben bis zehn Jahren noch haben.

Verpflichtendes Modul „Staat und Recht“

Die Novelle sieht vor, dass Zivildiener künftig automatisch aus dem Dienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mehr als 23 Tage dienstunfähig waren – länger durchgehend oder wiederholt einige Tage lang. Der Dienst muss dann später möglicherweise an einer anderen Stelle nachgeholt werden. Derzeit löst nur eine mehr als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus. Außerdem werden Zivildiener zu einem E-Learning-Ausbildungsmodul „Staat und Recht“ verpflichtet. Ihre Vorgesetzten müssen alle drei Jahre ein spezielles computergestütztes Ausbildungsmodul absolvieren.

Einrichtungen, die drei Jahre lang keine Zivildiener angefordert haben, kann leicht die Anerkennung als Zivildienstträger entzogen werden. Auch eine nachträgliche Reduzierung zuerkannter Plätze ist – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – dann möglich.