Papamonat: AK kritisiert „absurde bürokratische Hürden“

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl fordert das Familienministerium auf, „absurde bürokratische Hürden“ beim Familienzeitbonus (Papamonat) zu beseitigen. So vertritt die AK einen Vater vor Gericht, dessen Antrag abgelehnt wurde, weil Mutter und Kind nach Komplikationen bei der Geburt im September ein paar Tage länger im Spital bleiben mussten.

Durch diesen Spitalsaufenthalt habe der Vater keinen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind gehabt, lautete der AK zufolge die Begründung für die Ablehnung. Für den Familienzeitbonus muss der Vater mindestens 28 Tage lang mit Mutter und Kind zusammenleben.

Der Antrag sei abgelehnt worden, weil der Spitalsaufenthalt nicht als Zeit gewertet wurde, die der betroffene Vater, der anonym bleiben möchte, mit seiner Frau und seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebte. Den Antrag nachträglich zu ändern und den Beginn des Papamonats auf die Zeit nach dem Spitalsaufenthalt zu verschieben ist laut AK nicht möglich.

Anderl fordert Rechtsanspruch

„Es widerspricht jedem gesunden Menschenverstand, wenn die Eltern zusammenleben, nicht von einem gemeinsamen Haushalt auch mit dem Kind auszugehen“, so Anderl zur APA. „Eine Auslegung des Gesetzes, die zu einer Ablehnung des Familienzeitbonus für den Vater führt, weil Mutter und Kind wegen Komplikationen im Spital sind, würde ja dem Sinn und Zweck des Papamonats völlig widersprechen.“

Die AK-Präsidentin fordert nun vom Familienministerium, diese Hürden zu beseitigen, da es sich nicht um einen Einzelfall handle. Außerdem brauche es einen Rechtsanspruch auf den Betreuungsmonat.

Auf der Website des Familienministeriums heißt es, der Familienzeitbonus in Höhe von 700 Euro sei für erwerbstätige Väter vorgesehen, „die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen“. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass der Bezug bei einer Geburt im Krankenhaus „frühestens am Tag der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus“ beginnen könne.

Familienministerium will Problem „beleuchten“

Das Familienministerium reagierte auf den aufgezeigten Härtefall der AK zurückhaltend. „Der geschilderte Fall stellt für die Familie sicherlich eine schwierige Situation dar“, sagte ein Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Ob es eine Reparatur geben wird, solle aber erst im Zuge der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldkontos geklärt werden.

Das Familienministerium sagte, dass nur 0,2 Prozent der abgelehnten Fälle wegen eines nicht gemeinsamen Haushalts abgelehnt werden. „Das neue Kinderbetreuungsgeldkonto und den Familienzeitbonus gibt es seit 1.3.2017. Derzeit wird dieses System evaluiert. Im Zuge dieser Evaluierung wird auch der Familienzeitbonus beleuchtet werden“, so der Sprecher.