Hamas-Gelder bleiben eingefroren

Die EU kann die Palästinenserorganisation Hamas weiter als terroristisch einstufen und deshalb ihre Gelder auf EU-Konten einfrieren. Das entschied das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) heute in Luxemburg. Auf ihre Regierungsbeteiligung in den palästinensischen Autonomiegebieten könne sich die Hamas nicht berufen.

Die Hamas war von der EU erstmals Ende 2001 als terroristische Organisation eingestuft worden. Ihre Gelder wurden eingefroren und sie wird seitdem auf der EU-Liste terroristischer Organisationen geführt.

Berufung auf Regierungsbeteiligung unzulässig

Mit ihrer Klage forderte die Hamas, die EU müsse die Sanktionen beenden. Neben einem seit Jahren andauernden formalen Streit verwies die Hamas unter anderem auf ihre auf freien Wahlen gründende Regierungsbeteiligung in den palästinensischen Autonomiegebieten im Westjordanland und im Gazastreifen. Im Gazastreifen sei sie zudem mehr als eine Partei. Dort habe sie staatliche Aufgaben übernommen.

Das EuG ließ das nicht gelten. Das Wesen einer Organisation ändere sich nicht durch ihre Beteiligung an einer Regierung. Zudem wiesen die Luxemburger Richter darauf hin, dass die Autonomiegebiete kein anerkannter souveräner Staat seien. Gemessen am Ziel der Terrorabwehr sei das Einfrieren der Hamas-Gelder auch nicht unverhältnismäßig. Gegen dieses Urteil kann die Hamas vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) berufen.