Doppelstaatsbürgerschaft: VfGH gibt Betroffenem recht

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil in Sachen österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaft getroffen. Einem Betroffenen, dem der Passentzug gedroht hatte und der dagegen vorgegangen war, wurde recht gegeben, berichtete die „Presse“. Das brisante daran: Damit könnte jener Datensatz, der die vermeintlichen Doppelstaatsbürger entlarvt, als Entscheidungsgrundlage wegfallen.

Denn im Entscheid des VfGH wird explizit festgehalten: Dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe „ausschließlich auf einer Vermutung“. Der Datensatz sei nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar und könne daher kein taugliches Beweismittel darstellen.

Der Datensatz war von der FPÖ an die Behörden weitergeleitet worden. Die Herkunft des umfangreichen Verzeichnisses ist unklar. Angeblich handelt es sich um eine „Wählerevidenzliste“ für die türkische Parlamentswahl im Jahr 2015. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich freilich, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.