Reisepass der Republik Österreich
ORF.at/Zita Klimek
Türke und Österreicher

VfGH stoppt Ausbürgerung

Bisher hat die Überprüfung der österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften mindestens 85 türkischstämmige Österreicher den österreichischen Pass gekostet. In einem Fall entschied nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zugunsten eines Betroffenen, dem der Entzug seines Passes gedroht hätte.

Der Wiener hatte geklagt, weil er aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen konnte, kein illegaler Doppelstaatsbürger zu sein. Die Behörden gingen offenbar davon aus, dass er sich nach seiner Einbürgerung in Österreich verbotenerweise wieder in der Türkei habe einbürgern lassen. Der Mann ließ sich bereits vor 40 Jahren in Österreich nieder und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass.

Möglicherweise richtungsweisendes Urteil

Das Urteil könnte richtungsweisend in der Causa der Doppelstaatsbürgerschaften sein, wie die „Presse“ und der „Standard“ am Montag berichteten. Tausende Verfahren sind in ganz Österreich noch anhängig. Rund 100 Aberkennungen sind noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt des Betroffenen, Kazim Yilmaz, der auch zahlreiche andere Betroffene vertritt, zeigte sich gegenüber der „Presse“ zufrieden. Der VfGH sei der Beschwerde vollinhaltlich gefolgt. Es sei mit dem Urteil „Rechtsgeschichte“ geschrieben worden. Bisher hatte der Mann in allen Instanzen verloren.

VfGH: Datensatz nicht authentisch

Der VfGH kritisierte vor allem den von der FPÖ an die Behörden weitergeleiteten Datensatz, auf dem die Entscheidungen beruhen. Dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe „ausschließlich auf einer Vermutung“, so der VfGH.

Der Datensatz sei nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar. Das habe eine Untersuchung durch das Bundeskriminalamt im Auftrag des Innenministeriums ergeben, berichtete die „Presse“ unter Berufung auf den VfGH. Die Liste könne daher kein taugliches Beweismittel darstellen, urteilten die Richter.

Der VfGH kritisierte auch, dass die Beweislast für den (Nicht-)Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nicht ohne Weiteres auf den Betroffenen überwälzt werden dürfe. Es sei zwar auf eine allfällige Verletzung der Mitwirkungspflicht Bedacht zu nehmen. Diese enthebe die Behörde aber nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhalts. Conclusio des Höchstgerichts: Der Beschwerdeführer sei durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Behörden in Türkei kooperieren oft nicht

Die Herkunft des Verzeichnisses ist tatsächlich unklar. Es handelt sich angeblich um eine „Wählerevidenzliste“ für die türkische Parlamentswahl im Jahr 2015. Auf Basis dieser Liste waren in ganz Österreich zahlreiche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte noch im Oktober den Datensatz als Beweismittel genehmigt. Es wurde aber damals schon betont, dass es sich nur um einen Einzelfall gehandelt habe, und es sei nicht geprüft worden, ob diese Liste auch richtig sei. Der Beschluss sei kein „Persilschein“ für die Verwendung dieser Listen, sagte VwGH-Sprecher Wolfgang Koller.

Legale Doppelstaatsbürger

Es gab zahlreiche Fälle, wo Betroffene bestätigen konnten, die türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr zu besitzen, aber in dem Datensatz angeführt wurden. Die von der FPÖ vorgelegte Liste sei „unrichtig“, kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erst vor wenigen Wochen. Der geschäftsführende FPÖ-Klubchef Johann Gudenus warf der SPÖ vor, „illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger“ schützen zu wollen. Wer „Staatsbürgerschaftsbetrug“ betreibe, habe mit Konsequenzen zu rechnen.

NEOS zeigte sich über den VfGH-Entscheid erfreut. Die Liste mit den vermeintlichen Namen von türkischen Doppelstaatsbürgerschaften sei nicht glaubwürdig, meinte die Abgeordnete Stephanie Krisper. Es stelle sich nun durchaus die Frage, aus welchen Motiven die FPÖ diese ominöse Liste an die Behörden weitergegeben habe.

Hunderte Österreicher mit türkischen Wurzeln besitzen allerdings völlig legal die Doppelstaatsbürgerschaft. Möglich ist das beispielsweise, wenn die Mutter Türkin und der Vater Österreicher ist – dann haben die Kinder ab Geburt automatisch beide Staatsbürgerschaften. In Wien betrifft das bisher 834 Personen, in der Steiermark 311, in Niederösterreich etwa 100 Fälle und im Burgenland 63.