Doch keine Lohnnebenkostenerhöhung bei Leiharbeitern

Die ÖVP-FPÖ-Koalition verzichtet bei Leiharbeitsfirmen auf eine – eigentlich geplante – Erhöhung der Lohnnebenkosten. Sie belässt den Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds bei 0,35 Prozent und erhöht diesen nicht wie vorgesehen schrittweise auf 0,5 Prozent ab April 2019 bzw. 0,8 Prozent ab April 2021, wie aus der Parlamentskorrespondenz zum Sozialausschuss von heute hervorgeht.

Beantragt haben die Änderungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes die Abgeordneten Peter Haubner (ÖVP) und Christian Ragger (FPÖ). Begründet wird der Schritt damit, dass der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) trotz einer im Jahr 2017 beschlossenen befristeten Beitragssenkung von 0,8 auf 0,35 Prozent eine ausgeglichene Gebarung aufweise und mit Ende 2017 Rücklagen von 26,5 Mio. Euro gebildet habe.

Die SPÖ-ÖVP-Vorgängerregierung hatte Anfang 2017 die Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen – für einen Zeitraum von vier Jahren – gesenkt. Statt 0,8 Prozent sollten die Betriebe nach den damaligen Plänen zwei Jahre lang nur 0,35 Prozent und weitere zwei Jahre nur 0,5 Prozent in den Fonds einzahlen müssen.