Mädchen getötet: „Hochsicherheitsprozess“ für 16-Jährigen

Unter strengsten, bisher nicht da gewesenen Sicherheitsvorkehrungen findet heute am Wiener Landesgericht der Mordprozess gegen einen 16 Jahre alten Burschen statt, der im vergangenen Mai im Gemeindebau in Döbling ein siebenjähriges Mädchen aus der Nachbarschaft getötet haben soll. Zuletzt hatte der Angeklagte behauptet, Stimmen hätten ihm die Bluttat befohlen.

Da der 16-Jährige die inkriminierten Tathandlungen nach seiner Festnahme grundsätzlich nicht bestritten hat, dürften zwei einander widersprechende psychiatrische Gutachten im Mittelpunkt der Verhandlung stehen. Während der eine Sachverständige dem Burschen Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt, geht der andere davon aus, dass eine seit Längerem unbehandelte Schizophrenie des Schülers handlungsbestimmend war.

In diesem Fall wäre der Angeklagte nicht schuldfähig, könnte somit nicht bestraft werden, sondern wäre allenfalls – das zeitlich unbegrenzt – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.