Mutter-Kind-Pass
picturedesk.com/Ernst Weingartner
Per Verordnung 2019

Mutter-Kind-Pass wird reformiert

1974 ist der Mutter-Kind-Pass in Österreich eingeführt worden. Seither wurde er immer wieder reformiert. Nun will Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) das Programm für Schwangere, Babys und Kinder erneut modernisieren. Bringen soll das unter anderem Verbesserungen beim Augen- und Hörscreening der Kinder sowie bei der Zahn- und Mundprophylaxe von Schwangeren.

Es sei dringend notwendig, den 1974 eingeführten Mutter-Kind-Pass nach Maßgabe der internationalen Standards zu erneuern, sagte die Gesundheitsministerin vor dem Ministerrat. Ziel sei eine zeitgemäße Weiterentwicklung und eine Verbesserung der Vorsorge.

Dazu sollen auch eine vermehrte frühzeitige psychologische Diagnostik bei Kindern sowie erweiterte Laboruntersuchungen bei Schwangeren beitragen. Auch „psychosoziale Faktoren“ sollen mehr Beachtung finden. Für die Untersuchungen zuständig sein werden neben Kinderärzten auch praktische Ärzte, sagte Hartinger-Klein auf Nachfrage.

Kosten von 25 Millionen Euro

Kosten soll die Reform, die von Hartinger mittels Verordnung im kommenden Jahr umgesetzt wird, 25 Millionen Euro. Ein Ziel sei es in weiterer Folge, den Mutter-Kind-Pass auch digital anzubieten, kündigte die Gesundheitsministerin an. In einem späteren Schritt soll der Mutter-Kind-Pass dann auch bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet werden, schrieb die „Kronen Zeitung“.

Alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind kostenlos. Das Programm für Schwangere, Babys und Kinder wird aus dem Familienlastenausgleichsfonds des Familienministeriums, vom Gesundheitsministerium und von den Krankenversicherungsträgern finanziert. Rund zwei Drittel werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds gedeckt.

Seit 1974 mehrfach verändert

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 mit dem Ziel eingeführt, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu senken. Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die ersten fünf Kinderuntersuchungen bis zum 14. Monat sind verpflichtend und an das Kinderbetreuungsgeld gekoppelt.

Seit der Einführung wurde das Untersuchungsprogramm mehrfach erweitert und verändert. So kamen bereits 1987 zu den ursprünglich vier Untersuchungen in der Schwangerschaft eine fünfte Untersuchung und zwei Ultraschalluntersuchungen hinzu. Ebenso wurden die Laboruntersuchungen angepasst. 2010 wurden eine dritte Ultraschalluntersuchung, das Screening nach Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes; GDM) im Rahmen des oralen Glukosetoleranztests (oGTT) und eine HIV-Untersuchung hinzugefügt. Seit 2014 ist eine Hebammenberatung möglich. Im vergangenen Jahr präsentierte die damalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin die FamilienApp, die den Mutter-Kind-Pass in digitaler Form zusätzlich zum klassischen Pass in Papierform anbietet.

Anreize gegen Ärztemangel

Zum Thema Ärztemangel sagte die Gesundheitsministerin, dass man versuche, mittels verstärkter Anreize die in Österreich ausgebildeten Mediziner im Land zu halten. Sie verwies unter anderem auf die geschaffene Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten, was jungen Medizinern und vor allem Frauen den Beruf ohne den Sprung in die Selbstständigkeit ermöglichen soll. Auch werde die Kassenreform Anreize für praktische Ärzte bieten, in ländliche Regionen zu gehen, so die Ministerin.