„Nuss-Affäre“: Schadenersatz für knienden Flugbegleiter

Die langjährige „Nuss-Affäre“ der südkoreanischen Fluggesellschaft Korean Air ist um eine Facette reicher. Gestern sprach ein Gericht in Seoul einem Flugbegleiter der Gesellschaft Schadenersatz in Höhe von rund 16.000 Euro zu.

Zurück zum Start

Vor genau vier Jahren im Dezember hatte die Tochter des Chefs der Korean Air, Cho Hyun Ah, mit einem Wutausbruch wegen ihrer Ansicht nach falsch servierter Macadamia-Nüsse weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Weil die Nüsse in der ersten Klasse im Sackerl statt wie vorgeschrieben in einer Schale serviert wurden, bedrohte und beschimpfte sie den Chefflugbegleiter Park Chang Jin.

Dieser musste sich auf Knien bei der Korean-Air-Tochter entschuldigen und wurde zudem des Flugzeugs verwiesen, das bereits auf der Rollbahn war und wieder zum Terminal beordert wurde. Der Flug startete mit reichlicher Verspätung von New York nach Seoul.

Weniger als gefordert

Park, der wegen des Vorfalls degradiert wurde, hatte Korean Air wegen „körperlichen und psychischen Leidens“ geklagt – und recht bekommen. Allerdings ist die zugesprochene Schadenersatzhöhe geringer als von Park gefordert. Er verlangte vom Flugunternehmen rund 78.000 Euro.

Das Gericht stellte sich außerdem hinter die Entscheidung der Korean Air, Park zu degradieren. Auch ein separates Verfahren gegen Cho wurde abgewiesen.

Cho wurde wegen ihres Wutanfalls bereits im Februar 2015 in erster Instanz zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, ein Berufungsgericht wandelte das Urteil aber später in eine Bewährungsstrafe um. Nach fünf Monaten wurde sie daraufhin im Mai aus dem Gefängnis entlassen.