Ministerium beschränkte Arbeitsvermittlung für Asylwerber

Das Sozialministerium hat, wie nun bekanntgeworden ist, in einer Anweisung an das Arbeitsmarktservice (AMS) die Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber, die bereits Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben, eingeschränkt. Auch diese sollen nur auf befristete Beschäftigungen in den Saisonbranchen Landwirtschaft und Tourismus vermittelt werden. Bisher war in diesen Fällen laut Ministerium auch eine Vermittlung auf andere Stellen möglich.

Betroffen ist nur eine sehr kleine Personenzahl, da der Arbeitsmarktzugang für Asylwerber grundsätzlich sehr restriktiv geregelt ist. So durften sie schon bisher nur in bestimmten Bereichen wie der Saisonarbeit tätig werden und das auch nur in eingeschränkten Zeiträumen. Die nun vorliegende Anweisung an das AMS betreffe nur jene Asylwerber, die bereits durch vorangegangene Tätigkeiten (wie etwa Saisonarbeit oder ein Lehrverhältnis) Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben und in der Folge auch auf andere Stellen vermittelt werden hätten können, so das Sozialministerium.

Anweisung vom 24. Oktober

Das AMS wurde angewiesen, „Asylwerber, die aus ihrer bisherigen Beschäftigung einen Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben, wieder auf offene Saisonstellen in der Landwirtschaft und im Tourismus zu vermitteln und die dafür erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen auch von Amts wegen zu erteilen“, so ein Sprecher des Sozialministeriums gegenüber der APA. „Vor dieser Anweisung war auch eine Vermittlung auf andere Stellen möglich“, heißt es vom Sprecher des Sozialministeriums, Marko Knöbl, zur APA.
Die Anweisung des Sozialministeriums, die der APA vorliegt, wurde am 24. Oktober 2018 erteilt.