Brüssel prüft Österreichs Familienbeihilfegesetz

Die EU-Kommission prüft die Anfang des Jahres in Österreich in Kraft getretene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Eine Sprecherin sagte heute angesprochen auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren, sie könne nur sagen, dass die „Indexierung laut EU-Recht nicht erlaubt“ sei.

Es handle sich um eine Frage der Diskriminierung. Die Rechte der Kinder seien zu respektieren. Nicht eingehen wollte die Sprecherin darauf, ob sich die Kommission einer Klage Rumäniens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anschließen werde.

Die EU-Kommission hatte schon vor Beschluss des Gesetzes klargemacht, dass dieses ihrer Überzeugung nach gegen EU-Recht verstößt. Es wird erwartete, dass Brüssel nach der Prüfung des seit 1. Jänner gültigen Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird.

Britische Regelung „einzigartig“

Befragt, warum Großbritannien 2015 eine Ausnahmebestimmung in ebendiese Richtung bei der Indexierung des Kindergelds zugesprochen worden sei, meinte die Sprecherin, das sei eine „einzigartige Vereinbarung zwischen den Staats- und Regierungschefs“ gewesen.

Die Briten hatten diese Zusicherung erhalten, weil der damalige britische Premier David Cameron angesichts der von ihm in die Wege geleiteten Abstimmung über einen Austritt des Inselstaates aus der EU gehofft hatte, damit ein positives Ergebnis für den Verbleib in der Europäischen Union zu erzielen.

Rumänien erwägt Klage bei EuGH

Die rumänische Regierung unter Ministerpräsidentin Viorica Dancila hatte zuvor bekanntgegeben, dass sie ihrerseits eine Klage gegen Österreich vor dem EuGH überlege.

Die Regierung erwäge den Schritt, da man es bei der Kürzung der Familienhilfe für in ärmeren Staaten lebende Kinder mit „einem klaren Fall von Diskriminierung“ zu tun habe, der gegen sämtliche grundlegenden Werte der EU verstoße, sagte Außenminister Teodor Melescanu.

Sollte die rumänische Exekutive tatsächlich beim EuGH gegen Österreich klagen, so sei er sich ziemlich sicher, dass sein Land dabei „nicht der einzige Kläger“ bleiben werde, fügte Melescanu hinzu. Als „völlig haltlos“ bezeichnete FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky dagegen die Kritik Rumäniens.