Kneissl: Doppelstaatsbürgerschaft bei „Hard Brexit“

Im Falle eines ungeregelten Brexits soll den rund 25.000 in Großbritannien lebenden Österreicherinnen und Österreichern die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft eröffnet werden. Das kündigte FPÖ-Außenministerin Karin Kneissl heute in einer Pressekonferenz an.

Zu diesem Zweck müsse sich Österreich teilweise aus der Europaratskonvention zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften zurückziehen – was fast alle anderen Mitgliedsstaaten bereits getan hätten, so Kneissl im Rahmen ihres Ausblicks auf das außenpolitische Jahr 2019.

Keine prinzipielle Öffnung

Ein solcher Schritt bedeutet laut Kneissl aber nicht, dass Österreich künftig Doppelstaatsbürgerschaften Tür und Tor öffnen will. Prinzipiell sollen sie weiter vermieden, aber Ausnahmeregeln für drei Gruppen geschaffen werden: Österreicher in Großbritannien, Überlebende der Schoah und deren Nachkommen sowie – wie bereits sowohl innen- als auch außenpolitisch kontroversiell diskutiert – für deutschsprachige und ladinische Südtiroler. Eine ähnliche Regelung für Österreicher türkischer Herkunft schloss Kneissl weiter dezidiert aus.

Rück- und Ausblick

„Über den Tellerrand schauen, wieder stärker geopolitisch denken“, gab Kneissl heute der EU bei einer Bilanz- und Ausblickspressekonferenz als Neujahrsvorsatz mit auf den Weg. Derzeit werde „zu viel Erbsenzählerei“ betrieben. Österreich habe diesen Anspruch im vergangenen Jahr durchaus erfüllt, sagte die Ministerin unter Verweis auf mehrere Asien- und Afrikaschwerpunkte der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft.

Heuer soll ein Schwerpunkt in der Beteiligung an einem internationalen Entminungsprojekt im ländlichen Raum Nordostsyriens liegen, um rückkehrwilligen Flüchtlingen den Wiedereinstieg in die Landwirtschaft zu ermöglichen. Dafür sollen heuer 5,3 Millionen Euro und in den folgenden Jahren bis 2025 jährlich „zweistellige“ Millionenbeträge bereitgestellt werden.