Verfahren wegen Familienbeihilfe noch im Jänner möglich

Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der von der Regierung beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland könnte noch im Jänner kommen. Wie es heute aus der EU-Kommission in Brüssel gegenüber der APA hieß, wird am 24. Jänner die nächste Runde von Vertragsverletzungsverfahren eingeläutet.

Zwar gab es in der EU-Behörde noch keine formale Bestätigung dafür, dass auch die Indexierung der Familienbeihilfe in der nächsten Runde dabei sein wird. Doch gilt es als sicher, dass die EU-Kommission gegen Österreich in Kürze vorgehen wird.

Indexierung womöglich nicht mit EU-Recht vereinbar

Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober klargemacht, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht wurde.

Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach EU-Recht nicht erlaubt, das habe auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtsystem einzahlen.

Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wäre der erste Schritt. Erst nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.