BVT-Ausschuss: Zeugin P. im Ausland

Eine der Hauptbelastungszeugen in der BVT-Affäre, Ria-Ursula P., weist zurück, dass sie sich geweigert habe, die zweite Ladung in den U-Ausschuss für morgen entgegenzunehmen. Sie habe sich Ende vergangener Woche bei der Parlamentsdirektion wegen einer Auslandsreise entschuldigen lassen, sagte ihr Anwalt heute gegenüber der APA.

P. befinde sich bis Ende des Monats im Ausland und habe auch der Post alle Abwesenheiten mitgeteilt, so der Rechtsanwalt. Wenn ihre Aussage erforderlich sei und sie eine weitere Ladung bekomme, werde sie dieser natürlich nachkommen. Nach Informationen der APA hatte es zuletzt Unmut im Ausschuss gegeben, weil P. nicht fürs Parlament erreichbar gewesen sei, wie es aus mehreren Fraktionen hieß.

Nebenfront: Prozess zwischen Kickl und Pilz

Eine gerichtliche Nebenfront zur BVT-Affäre wurde bereits heute abgehandelt. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) traf am Handelsgericht auf Peter Pilz. Dessen Partei Jetzt war auf Unterlassung und Widerruf geklagt worden, da man Kickl in einer Aussendung vorgeworfen hatte, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu sein.

Das Medieninteresse am Handelsgericht war so groß, dass die Verhandlung in einen anderen Raum verlegt werden musste. Inhaltlich gab es hingegen vorerst nichts Neues. Wie im U-Ausschuss stand die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Zentrum. Pilz zeigte sich vor der Verhandlung weiter überzeugt, diese habe der öffentlichen Sicherheit geschadet.

Klage gegen Pilz ausgeweitet

Kickls Anwalt Michael Rami weitete die Klage gegen die Oppositionspartei aus: Die Liste Pilz habe Kickl in derselben Aussendung vom 28. August 2018 auch noch vorgeworfen, gegen Gesetze verstoßen zu haben, was ebenfalls zu unterlassen und zu widerrufen sei. Dem widersprach Pilz’ Anwalt: Das gehe aus der Formulierung so nicht hervor.

Pilz war in dem Verfahren als Vertreter der von ihm gegründeten Partei erschienen, da er deren stellvertretender Obmann ist. Ein weiteres Verfahren gegen ihn persönlich habe er bereits gewonnen, sagte er vor der Verhandlung. Dabei ging es um die Behauptung, Kickl sei „Drahtzieher“ der Hausdurchsuchung gewesen.

Kickl: Hausdurchsuchung Sache der Justiz

Pilz blieb indes bei seiner Aussage, Kickl sei eine „Gefahr für öffentliche Sicherheit“. Nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss würde er es sogar noch „dramatischer“ formulieren, sagte er vor dem Handelsgericht – nämlich „eine der größten Gefahren“.

Kickl selbst wiederholte in seiner Befragung, was er bereits vor dem Untersuchungsausschuss gesagt hatte. So sei lediglich die Anzeige aus dem Innenministerium gekommen, die Hausdurchsuchung liege allein in der Verantwortung der Justiz. Hätte er die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen gegen das BVT nicht informiert, wäre der Vorwurf gekommen, „dilettantisch“ vorzugehen. Dass sich Partnerdienste von Österreich abgewandt hätten, sei nicht der Fall gewesen.

Pilz sorgte für Verwirrung

Für Irritationen auf der Klägerseite sorgte die Aussage von Pilz vor Verhandlungsbeginn, er habe den gegen ihn persönlich gerichteten Prozess bereits gewonnen. Im Verhandlungssaal präzisierte der Parteigründer: Es sei zwar noch kein schriftliches Urteil ergangen, aber Pilz geht davon aus, dass dieses zu seinen Gunsten ausfallen wird. Zudem musste der Richter Pilz bitten, beim Thema zu bleiben – als er etwa über „schwarze Netzwerke“ zu referieren begann.

Pilz beantragte weitere Zeugen, darunter BVT-Chef Peter Gridling und die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis. Eine Ladung behielt sich das Gericht vor. Weiterverhandelt wird am 1. April. „Die Wahrheitspflicht gilt aber trotzdem“, merkte der Richter an.