Mordfall Peggy: Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein

Im Mordfall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth heute nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen eingelegt. Der 41 Jahre alte Mann war am Heiligen Abend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden. Nach Auffassung der Anklagebehörde sei der Haftbefehl zu Recht ergangen.

„Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Amtsgericht werde die Argumente prüfen und die Akten gegebenenfalls dem Landgericht Bayreuth zur Entscheidung vorlegen.

Auf Schulweg verschwunden

Der Anwalt des aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammenden Mannes hatte Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte daraufhin einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Der Mann kam frei.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt.