Deutscher Verfassungsschutz stuft AfD als Prüffall ein

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei der AfD „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik. Die gesamte Partei werde daher künftig als Prüffall betrachtet, sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang heute in Berlin. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) und die Vereinigung „Der Flügel“ werden zu Verdachtsfällen erklärt.

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt.

Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt – wie jetzt der „Flügel“ um den Thüringer Partei- und Fraktionschef Björn Höcke –, ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz. Das ist erst dann erlaubt, wenn eine Organisation als Beobachtungsobjekt eingestuft wird.